• 2. Mai 2024 4:28

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Die Gefahr, dass der Fahrgast erbrechen muss, rechtfertige die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht.  TRD mobil  Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.comDie Gefahr, dass der Fahrgast erbrechen muss, rechtfertige die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht.  TRD mobil  Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.com

Verkehrsrecht und Urteile

Blutiger Ehefrau-Finger ist kein Grund zum Rasen
Es liegt „keine rechtfertigende Notstandssituation vor“, wenn ein Ehemann seine am Finger verletzte Frau mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Klinik transportiert, weil er nicht auf den Rettungswagen warten will. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main hat laut Rechtsschutz-Experten entschieden (Az.: 971 Owi 955 Js-Owi 65423/19).

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Ein Notstand gemäß Paragraf 16 OWiG sei nicht gegeben, schon weil keine akute Gefahr für Leib oder Leben der Ehefrau vorgelegen habe: TRD Recht und Billig/ Photo by NEOSiAM 2020 on Pexels.com

Den Dispo überschritten: Banken müssen sich zurückhalten

Der Betroffene war in einer 30er-Zone mit mindestens 80 Sachen geblitzt worden. Seine Argumentation: Die Wunde habe so stark geblutet, dass er selbst ins Krankenhaus fahren wollte. Denn einige Monate zuvor sei der wegen Unterleibsschmerzen der Ehefrau gerufene Rettungswagen erst nach rund 40 Minuten eingetroffen.

Skurrile Vorschriften für Autofahrer rund um den Globus

Richter und Staatsanwälte greifen zunehmend in das Mediengeschehen ein

Die Richter beeindruckte das wenig. Ein Notstand gemäß Paragraf 16 OWiG sei nicht gegeben, schon weil keine akute Gefahr für Leib oder Leben der Ehefrau vorgelegen habe: Es waren ernsthaft weder ihr Tod, noch eine sonstige Komplikation aufgrund der Verletzung zu erwarten. Dem Betroffenen sei es zumutbar gewesen, ein Rettungsfahrzeug zu rufen. Das Urteil: 235 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot.

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Die Übelkeit des Fahrgasts gibt dem Taxifahrer nicht das Recht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Foto: Skitterphoto on Pexels.com

Übelkeit im Auto: Jeder Fünfte ist betroffen

Taxi: Fahrgast-Übelkeit kein Grund zum Rasen
(TRD/MID) Die Übelkeit des Fahrgasts gibt dem Taxifahrer nicht das Recht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, so dass Oberlandesgericht Bamberg (Az. 3 Ss Owi 1130/13). Dies stelle keinen Notstand im rechtlichen Sinne dar.

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Ein Taxifahrer hatte im verhandelten Fall nach den Klagen über Übelkeit seines Fahrgastes das Gaspedal auf der Autobahn kräftig getreten, um noch die nächste Ausfahrt zu erreichen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung hat er dabei laut der Deutschen Anwaltshotline um 64 km/h überschritten. Das aus der Übertretung resultierende Bußgeld von 440 Euro und auch das verhängte Fahrverbot über zwei Monate haben die Richter für rechtmäßig erklärt. Die Gefahr, dass der Fahrgast erbrechen muss, rechtfertige die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht.

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