Friseurin mit Schere in der Hand.
Unglaublich: Zur Entschädigung hatte der Friseur seiner - inzwischen ehemaligen - Kundin zunächst einen Gutschein angeboten.  Photo by cottonbro on Pexels.com

(TRD/WID)  Diesen Friseurbesuch wird eine Frau bestimmt nicht mehr vergessen: 2016 wollte sie sich blonde Haarsträhnen färben lassen. Das Ergebnis ist bleibend, denn in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach der Blondierungs-Maßnahme Verbrennungen und Verätzungen ersten bis zweiten Grades. Deshalb wurden der Frau vom Oberlandesgerichts Köln insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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Die Frau machte nach der Blondierung eine regelrechte Tortur durch. Es folgte eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten. Bleibende Folge: Auf einer rechteckigen Fläche von rund drei mal fünf Zentimetern im Bereich des Hinterkopfes wächst jetzt kein Haar mehr. Auch mit einem grundsätzlich möglichen,aber ziemlich aufwändigen dermatologisch-operativen Eingriff ist eine vollständige Beseitigung der haarlosen Stelle nicht sicher.

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Vor dem Landgericht Köln forderte die Klägerin daraufhin unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sowie die Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz etwaiger weiterer Schäden verpflichtet sei. Das Landgericht hatte das Schmerzensgeld auf 4.000 Euro festgesetzt und den Haarkünstler verpflichtet, mögliche Folgeschäden zu ersetzen. Das Oberlandesgericht hob das Schmerzensgeld um 1.000 Euro an.

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