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Die höchsten Beiträge für eine Kfz-Vollkaskoversicherung zahlen die Berliner. © Check24 / TRD mobil

Blackbox: Versicherung darf darauf zugreifen

(TRD/MID) Wer nach einem Unfall verhindert, dass ein Gutachter die vom Fahrzeug gespeicherten Daten ausliest, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln hervor. Demnach erschwert nämlich ein Versicherungskunde die Rekonstruktion eines Unfalls, wenn er sich dem Auslesen seiner Fahrzeugdaten widersetzt.

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Dahinter steht die Bestimmung, dass man als Versicherungsnehmer verpflichtet ist, im Rahmen der sogenannten „Aufklärungs-Obliegenheit“ alles beizutragen, was zur Aufklärung eines Schadensfalles erforderlich ist. Dazu gehört laut dem Richterspruch eben auch, einem Gutachter bzw. Versicherer den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu ermöglichen.

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Moderne Autos sammeln zahlreiche Daten. Dies ist unter anderem erforderlich, damit die zunehmende Anzahl an Assistenten funktioniert. Denn die elektronischen Helfer sind auf spezielle Informationen angewiesen. So entfaltet ein Airbag seine volle Sicherheitswirkung nur, wenn er im Notfall über die aktuelle Fahrgeschwindigkeit informiert ist. In den internen Datenspeichern finden sich jedoch nicht nur Daten zum Tempo, mit dem der Fahrer zu einem bestimmten Zeitpunkt unterwegs war, sondern unter anderem auch zu Bremsvorgängen.

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Solche Informationen können viel dazu beitragen, ein häufiges Problem nach Unfällen zu lösen: nämlich deren Ablauf zweifelsfrei zu rekonstruieren. Mussten bislang Gutachter etwa bei Zusammenstößen anhand von Bremsspuren und Deformationen am Fahrzeug berechnen, welcher Unfallbeteiligte wie schnell unterwegs war, geben die in modernen Fahrzeugen erhobenen Daten darüber nun ohne jeden Zweifel Aufschluss, so das Goslar Institut.

Klar ist aber auch: Das kann zum Vorteil eines Fahrers sein, aber gegebenenfalls auch zu seinem Nachteil. In jedem Fall lassen sich mit den Fahrzeugdaten Unfälle inzwischen erheblich präziser rekonstruieren.

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Aus diesem Grund kann ein Versicherungsunternehmen auch Zugriff auf die entsprechenden Fahrzeugdaten verlangen. Dabei ergibt sich allerdings häufig die Schwierigkeit, dass die Fahrzeugbesitzer bislang gar nicht selbst über ihre Daten verfügen können. Denn die Automobilhersteller halten sie unter Verschluss, um sie selbst geschäftlich zu nutzen. Deshalb verweigern sie in der Regel die Herausgabe bestimmter geschützter Daten. Und den meisten Autobesitzern ist gar nicht einmal bewusst, dass sie diesem Verhalten beim Kauf des Fahrzeugs im Kleingedruckten zugestimmt haben.

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