TRD Medizin & Sicherheit
(TRD/MP) Viele Menschen sind auf ärztlich verordnete Betäubungsmittel angewiesen – etwa nach Operationen, bei chronischen Schmerzen oder psychiatrischen Erkrankungen. Doch die Mitnahme solcher Arzneimittel auf Reisen unterliegt strengen Regeln. Gleichzeitig warnen Behörden zunehmend vor dem Missbrauch bestimmter Substanzen wie GHB/GBL („K.-o.-Tropfen“), die ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und im Reiseverkehr besondere Relevanz gewinnen.
Reisen mit Betäubungsmitteln: klare gesetzliche Vorgaben
„Betäubungsmittel haben ein hohes Sucht- und Missbrauchspotenzial und sind deshalb streng reguliert“, erklärt Britta Ginnow, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelzulassung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Die Mitnahme ist ausschließlich für den eigenen medizinischen Bedarf erlaubt.
Schengen-Raum
Erlaubt für bis zu 30 Tage
Für jedes Betäubungsmittel ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich
Diese muss vor Reiseantritt von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden
Nicht-Schengen-Länder
Es gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes
Manche Staaten verlangen Importgenehmigungen, Mengenbeschränkungen oder verbieten die Mitnahme vollständig
Informationen liefern die Botschaften sowie das Auswärtige Amt
Wenn das Medikament im Reiseland nicht erlaubt ist
Prüfen, ob ein äquivalentes Präparat vor Ort verordnet werden kann
Falls nicht möglich: Ein- und Ausfuhrgenehmigung der Bundesopiumstelle (BfArM) erforderlich
Transport & Aufbewahrung
BtM müssen getrennt und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden
Im Flugzeug gehören sie ins Handgepäck
Kühlung ist meist nicht erforderlich; Hinweise stehen in der Packungsbeilage
Aktueller Zusatz: K.-o.-Tropfen und missbräuchliche Substanzen
Parallel zur Reisethematik warnen Sicherheitsbehörden vor einem Anstieg von Fällen, in denen Substanzen wie GHB, GBL oder Benzodiazepine missbräuchlich eingesetzt werden – etwa in Clubs, Bars, Hotels oder auf Reisen.
Diese Stoffe:
fallen ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz,
dürfen nicht ohne ärztliche Verordnung mitgeführt werden,
sind in vielen Ländern streng verboten,
können bei unerlaubter Einfuhr zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Meldungen über K.-o.-Tropfen im Reiseumfeld, etwa in Nachtzügen, Ferienanlagen oder auf Kreuzfahrten. Behörden raten zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere bei offenen Getränken und in anonymen Umgebungen.
Praktische Hinweise für Reisende
Medikamente immer in Originalverpackung transportieren
Ärztliche Bescheinigung mehrsprachig mitführen
Getränke in öffentlichen Räumen nicht unbeaufsichtigt lassen
Bei Verdacht auf Verabreichung: sofort medizinische Hilfe suchen
Medikamente: Vor der Einnahme immer über Nebenwirkungen informieren
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