Darf man Betäubungsmittel auf Reisen einfach mitnehmen und warum K.-o.-Tropfen ein wachsendes Risiko darstellen

TRD Medizin & Sicherheit

(TRD/MP) Viele Menschen sind auf ärztlich verordnete Betäubungsmittel angewiesen – etwa nach Operationen, bei chronischen Schmerzen oder psychiatrischen Erkrankungen. Doch die Mitnahme solcher Arzneimittel auf Reisen unterliegt strengen Regeln. Gleichzeitig warnen Behörden zunehmend vor dem Missbrauch bestimmter Substanzen wie GHB/GBL („K.-o.-Tropfen“), die ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und im Reiseverkehr besondere Relevanz gewinnen.

Reisen mit Betäubungsmitteln: klare gesetzliche Vorgaben
„Betäubungsmittel haben ein hohes Sucht- und Missbrauchspotenzial und sind deshalb streng reguliert“, erklärt Britta Ginnow, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelzulassung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Die Mitnahme ist ausschließlich für den eigenen medizinischen Bedarf erlaubt.

Schengen-Raum
Erlaubt für bis zu 30 Tage

Für jedes Betäubungsmittel ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich

Diese muss vor Reiseantritt von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden

Nicht-Schengen-Länder
Es gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes

Manche Staaten verlangen Importgenehmigungen, Mengenbeschränkungen oder verbieten die Mitnahme vollständig

Informationen liefern die Botschaften sowie das Auswärtige Amt

Wenn das Medikament im Reiseland nicht erlaubt ist
Prüfen, ob ein äquivalentes Präparat vor Ort verordnet werden kann

Falls nicht möglich: Ein- und Ausfuhrgenehmigung der Bundesopiumstelle (BfArM) erforderlich

Transport & Aufbewahrung
BtM müssen getrennt und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden

Im Flugzeug gehören sie ins Handgepäck

Kühlung ist meist nicht erforderlich; Hinweise stehen in der Packungsbeilage

Aktueller Zusatz: K.-o.-Tropfen und missbräuchliche Substanzen
Parallel zur Reisethematik warnen Sicherheitsbehörden vor einem Anstieg von Fällen, in denen Substanzen wie GHB, GBL oder Benzodiazepine missbräuchlich eingesetzt werden – etwa in Clubs, Bars, Hotels oder auf Reisen.

Diese Stoffe:

fallen ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz,

dürfen nicht ohne ärztliche Verordnung mitgeführt werden,

sind in vielen Ländern streng verboten,

können bei unerlaubter Einfuhr zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Gleichzeitig steigt die Zahl der Meldungen über K.-o.-Tropfen im Reiseumfeld, etwa in Nachtzügen, Ferienanlagen oder auf Kreuzfahrten. Behörden raten zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere bei offenen Getränken und in anonymen Umgebungen.

Praktische Hinweise für Reisende
Medikamente immer in Originalverpackung transportieren

Ärztliche Bescheinigung mehrsprachig mitführen

Getränke in öffentlichen Räumen nicht unbeaufsichtigt lassen

Bei Verdacht auf Verabreichung: sofort medizinische Hilfe suchen

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