Kfz-Versicherung muss bei Verdacht auf Trickserei nicht zahlen
Versicherungsbetrug Nicht jeder Verkehrsunfall geschieht zufällig, doch fingierte Zusammenstöße sind nur schwer eindeutig nachzuweisen. Das ist auch gar nicht nötig, um den Betrügern das Wasser abzugraben – also eine Regulierung des Schadens zu verweigern. Das dürfen Versicherungen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 4 U 96/15) bereits bei einem begründeten Verdacht. Im verhandelten Fall … Kfz-Versicherung muss bei Verdacht auf Trickserei nicht zahlen weiterlesen
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