TRD mobil - Anhängersicherheit
Mit einem hochwertigen Kastenschloss lassen sich wertvolle Anhänger an- und abgekuppelt sichern. © Rameder /by TRD mobil

(TRD/MID) Egal, ob Wohnwagen oder Arbeitsgerät: Autofahrer, die mit einem Anhänger unterwegs sind, sollten unbedingt einige „Spielregeln“ beachten. Schließlich geht es um die Verkehrssicherheit. Die Fachzeitschrift „Auto Straßenverkehr“ hat deshalb wichtige Fakten zum Gespannfahren zusammengefasst.

Unterwegs im Schnellrestaurant hinter der Anhängerkupplung

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Anhängelast: Viele Hersteller weisen darauf in der Betriebsanleitung des Autos hin und reduzieren entsprechend mit der Höhe die zulässige Anhängelast. Doch wer liest schon die Betriebsanleitung durch? Opel, Mazda und Kia reduzieren in der Anleitung die zulässige Anhängelast um zehn Prozent je 1.000 Höhenmeter. Wer also zum Alpencamping auf 1.455 Meter Höhe fahren will, darf bei einer eigentlich zulässigen Anhängelast von 2.000 Kilogramm nur rund 1.700 Meter auf den Berg ziehen.

Beim Öffnen einer Autotür zählt jeder Zentimeter

Steigungen: Wenn die dünne Luft im Gebirge die Leistung des Zufahrzeugs mindert, dann fällt den Autos auch das Anfahren schwerer. Deshalb sollten die niedrigeren Obergrenzen für die Anhängelast besonders bei starken Steigungen eingehalten werden. Denn diese Obergrenzen sind so berechnet, dass ein Auto bei zwölf Prozent Steigung fünfmal innerhalb von fünf Minuten anfahren kann.

Werden höhere Anhängelasten in den Fahrzeugschein eingetragen, sinkt die Grenze auf acht Prozent. Deshalb sollte man sich vor der Fahrt genau über die Steigungen auf der Strecke informieren. Im Fall eines Motor- oder Getriebeschadens werden die Hersteller Garantie- oder Kulanzleistungen ablehnen, wenn man die maximal zulässige Steigung von acht oder zwölf Prozent überschritten hat.

Führerschein: Wer seinen Führerschein nach dem 1. Januar 1999 gemacht hat, darf mit seinem Fahrzeug nicht jeden Anhänger ziehen. Der EU-Führerschein der Klasse B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns auf 3,5 Tonnen. Anders als beim „offenen“ Führerschein zählt hier jedoch nicht das tatsächliche Gewicht der beiden Fahrzeuge, sondern die Summe der zulässigen Gesamtmassen.

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