Heiraten und Traumhochzeit
(TRD/WID) Sollten Partner, die auf Dauer zusammen leben, heiraten? Diese Frage ist für viele nicht einfach zu beantworten – und es kommt auch sehr darauf an, wie alt die Befragten sind. Etwa 40 Prozent der unter 30-Jährigen würden dieser Aussage zustimmen, heißt es in einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Die Einstellung dieser Altersgruppe hat sich seit der Jahrtausendwende kaum verändert. Ganz im Gegensatz zur Meinung der Älteren: Im Jahr 2000 waren noch fast 53 Prozent der 40- bis 49-Jährigen der Ansicht, dass Partner auf Dauer heiraten sollten, 2018 waren es nur noch 33 Prozent. Damit hat die Ehe für diese Altersgruppe die geringste Bedeutung.
Trotz ihrer gesunkenen Bedeutung schien die Ehe kurz vor der Corona-Pandemie wieder im Trend zu liegen. Im Jahr 2018 wurde etwa 450.000 Mal geheiratet, so viel wie seit 1992 nicht mehr. Das lag einmal an der Einführung der Ehe für alle. Rechnet man diese Eheschließungen heraus, lag die Zahl der Hochzeiten allerdings immer noch um rund zehn Prozent höher als noch zehn Jahre zuvor.
Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 heirateten wieder deutlich weniger Menschen, gerade einmal rund 373.000, ein Rückgang von etwa zehn Prozent zum Jahr 2019. Schließlich waren ja auch größere Hochzeitsfeiern über Monate hinweg unmöglich.
Wichtige Tipps für die Traumhochzeit
Welcher Verliebte hat nicht schon einmal davon geträumt: Heiraten im Spielerparadies Las Vegas oder unter Palmen in der Südsee. Doch Vorsicht: Wer im Ausland heiraten möchte, sollte alles ganz genau planen und dafür auch einige Zeit in Kauf nehmen. Denn die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Land, in dem die Ehe geschlossen werden soll. Bei Wartezeiten von bis zu einigen Wochen für bestimmte Dokumente bleibt für Spontanität also keine Zeit.
Also was tun? Da es in jedem Land unterschiedliche Richtlinien gibt, müssen zunächst einmal alle obligatorischen Unterlagen zusammengesucht werden. Und welche sind das? Laut Experten sind das der Personalausweis und Reisepass, internationale Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und bei vorheriger Ehe Dokumente über Eheauflösung oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners. Teilweise wird auch ein Nachweis über den ausgeübten oder erlernten Beruf gefordert.
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Unter 16-Jährige, die im Ausland einen volljährigen Partner heiraten möchten, benötigen eine vom deutschen Familiengericht erteilte „Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit“. Warum das? Ohne diese Befreiung würde eine im Ausland mögliche Eheschließung eines Minderjährigen nach der Rückkehr in Deutschland nicht anerkannt. Zudem sollte man sich noch mit dem Standesamt im auserwählten Heirats-Paradies in Verbindung setzen, um Themen wie Visum, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten abzuklären. Hierbei hilft auch das deutsche Konsulat oder die Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes in Deutschland. Na dann: Da fehlt ja eigentlich nur noch das „Ja-Wort“.
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