(TRD/WID-en) Das liegt an verbesserter Luftzufuhr, der Verwendung neuer Materialien und optimierter Konstruktionsweise. Durch die „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (1.BImSchV) wurden Ende 2014 alte Kaminöfen, Kachelofeneinsätze sowie Heizkamine mit einer Typprüfung vor 1975 entweder stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht um die neuen Grenzwerte zu erfüllen. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam.
Bis Ende 2017 folgten dann die Feststoff-Brenngeräte, deren Typprüfung vor 1985 erfolgt ist. Damit Verbraucher das Alter und den technischen Stand ihrer heimischen Feuerstätte besser zuordnen können, stellt der HKI die Online-Datenbank ratgeber-ofen.de zusammen. Diese lässt sich per Suchfunktion ansteuern und gibt Auskunft darüber, ob der jeweilige Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht.
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