TRD Media: Nachrichtenredaktion
(TRD) Ehrenamtliches Engagement ist für viele Menschen ein fester Bestandteil ihres Alltags. Neben dem gesellschaftlichen Nutzen bietet freiwillige Arbeit auch steuerliche Vorteile, die oft unterschätzt werden. Wer sich nebenberuflich in gemeinnützigen oder sozialen Bereichen engagiert, kann bestimmte Pauschalen nutzen, die steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Die sogenannte Ehrenamtspauschale beträgt weiterhin 720 Euro im Jahr und gilt für Tätigkeiten im ideellen Bereich, etwa in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder der Behindertenhilfe. Sie soll den Aufwand ausgleichen, der durch regelmäßige Einsätze entsteht, ohne dass eine formelle Vergütung vereinbart wird.
Für pädagogische Aufgaben steht die Übungsleiterpauschale zur Verfügung, die mit 2.400 Euro jährlich deutlich höher ausfällt. Sie richtet sich an Trainer, Chorleiter, Ausbilder oder Personen, die in der Jugend- oder Bildungsarbeit tätig sind. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Als Orientierung gilt, dass das Ehrenamt zeitlich nicht mehr als ein Drittel der Haupttätigkeit beanspruchen darf. Ein Hauptberuf muss jedoch nicht zwingend eine Erwerbsarbeit sein. Auch Studierende, Arbeitssuchende oder Hausfrauen und -männer können die steuerlichen Vorteile nutzen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen, wenn eigene Ausgaben – etwa für Fahrten, Material oder Kommunikation – die Pauschalen übersteigen. Damit können Ehrenamtliche ihre freiwillige Tätigkeit steuerlich doppelt entlasten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
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