TRD Media: Nachrichtenredaktion
(TRD/WID) Ein Ehrenamt ist nicht nur für die Gesellschaft wichtig, es bietet auch steuerliche Vorteile. Für ihre freiwillige Mitarbeit dürfen Helfer beispielsweise eine Aufwandspauschale annehmen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Eine Ehrenamtspauschale von 720 Euro im Jahr steht jedem zu, der nebenberuflich und ehrenamtlich im ideellen Bereich tätig ist, etwa in einem Altenheim, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in der Vereinsarbeit. Wer sich im pädagogischen Bereich engagiert, etwa als nebenberuflicher Ausbilder, Trainer oder Chorleiter, kann die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ von bis zu 2.400 Euro im Jahr geltend machen. Grundsätzlich darf das Ehrenamt nicht mehr als ein Drittel der Zeit einnehmen, die für den Hauptberuf aufgewendet wird.
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Aber: „Ein Hauptberuf muss keine bezahlte Arbeit im steuerrechtlichen Sinne sein. Denn auch Studenten, Arbeitslose und Hausfrauen können von den Pauschalen profitieren“, so Steuerexperte Udo Reuß vom Verbraucherportal Finanztip.Doppelt Steuern sparen können Ehrenamtliche mit dem Werbungskostenabzug. Reuß: „Fährt etwa ein Amateur-Sporttrainer mit dem eigenen Auto quer durch die Republik und trägt die Fahrtkosten und andere Aufwendungen selbst, ist ein Werbungskostenabzug drin – zumindest für diejenigen Aufwendungen, die die steuerfreien Einnahmen übersteigen.“ Ein aus dem Ehrenamt resultierender Verlust kann sogar mit dem Gehalt aus dem Hauptberuf verrechenbar sein. Das senkt dann noch mal die Steuerlast. Denn wenn die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ausgeschöpft ist, reduziert jeder Euro an zusätzlichen Werbungskosten die Einkommensteuer. Zu beantragen sind die Pauschalen und Werbungskosten in der Steuererklärung.
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