Frau als Bauarbeiterin
Käufer oder Bauherren bekommen nun je nach Energieeffizienz zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro und einen maximalen Tilgungszuschuss von 37.500 Euro je Wohneinheit statt wie bisher 30.000 Euro. Das Programm läuft aus. Foto: adobe/ TRD Wirtschaft und Soziales

Bauen und Wohnen News
Man musste sich am Montag früh (24.1.2022) schon mehrfach die Augen reiben, als auf der KFW Startseite plötzlich die Meldung „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt…“ erschien

(TRD/WID) Wann, wenn nicht jetzt? Der letzte Juli war ein interessanter Stichtag für alle, die eine neue oder frisch sanierte energieeffiziente Immobilie kaufen wollen. Auch wer baut oder einzelne energetische Maßnahmen plant, konnte profitieren. Denn seitdem gelten Neuerungen bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Sie fasst mehrere Förderprogramme zusammen und soll der Vereinfachung dienen.

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„Für Verbraucher solltw das mehr Durchblick im Förderdschungel bedeuten. In Zukunft muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung“, erklärt Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Käufer oder Bauherren bekommen nun je nach Energieeffizienz zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro und einen maximalen Tilgungszuschuss von 37.500 Euro je Wohneinheit statt wie bisher 30.000 Euro. Energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden fördert der Staat jetzt in der neuen Effizienzhaus Stufe 40 mit maximal 75.000 Euro je Wohneinheit, bisher gab es einen Tilgungszuschuss von höchstens 48.000 Euro.

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Eine weitere Neuheit ist die sogenannte EE-Klasse für erneuerbare Energien. Wer sein Gebäude nicht nur energieeffizient baut oder saniert, sondern seinen Energiebedarf auch zum Heizen beziehungsweise Kühlen zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt, kann mit einem Förderbonus von 2,5 Prozentpunkten beim Neubau und von fünf Prozentpunkten bei Sanierungen rechnen. „Alternativ gibt es auch eine erhöhte Förderung für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat (NH-Klasse)“, so die Verbraucherschützer.

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Wer seine Immobilie nicht in einem Zug sanieren möchte, sondern schrittweise vorgeht, profitiert von höheren Zuschüssen, wenn ein Effizienzhaus-Experte einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Darin schlägt der Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor. Bei der Umsetzung gibt es dann den zusätzlichen iSFP-Bonus von fünf Prozent auf alle Maßnahmen.

Amtshandlung: „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt…“

TRD Aktuell 24.1.2022

Der unmittelbare Stopp der Förderungen hat viele Bauherren, Sanierungswillige, Planungsbüros und Energieberater unerwartet und eiskalt erwischt.

Der neue Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck und sein Staatssekretär Dr. Patrick Graichen, auch bekannt als Mitbegründer und langjähriger Geschäftsführer der Denkfabrik Agora Energiewende, hatten tatsächlich den Stecker für KFW Förderantragstellungen gezogen.

Man musste sich früh schon mehrfach die Augen reiben, als auf der KFW Startseite plötzlich die Meldung „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt…“ erschien. Aber auch beim erneuten Aufruf der Seite wurde sehr schnell klar, dass es sich weder um ein Versehen noch um einen vorgezogenen Aprilscherz handelte.

Der unmittelbare Stopp der Förderungen hat viele Bauherren, Sanierungswillige, Planungsbüros und Energieberater unerwartet und eiskalt erwischt. Zwar sollte das „Wahlgeschenk“ der alten Regierung für Neubauten mit EH 55 (Effizienzhaus 55) Niveau am 31. Januar 2022 sowieso bei der KFW auslaufen. Aber nun kommen sehr wahrscheinlich auch diejenigen nicht mehr in den Genuss einer Förderzusage, die ihren Antrag noch fristgerecht gestellt hatten.https://www.dgs.de/index.php?id=4701#c20854

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