TRD/WID-EN – Seit dem 1. Januar werden Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt nur noch dann gefördert, wenn sich Anbieter zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben.
Ein Bundesrats-Sprecher: „Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Die neue Regelung gründet sich auf eine Vereinbarung mit der EU. Die Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16. Dezember den Bundesrat. Einen Tag zuvor war sie im Bundestag verabschiedet worden. Gleichzeitig wurden auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom beschlossen: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet, „um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, so der Gesetzgeber.
Bund fördert weiterhin Stromspeicher für private und gewerbliche Immobilien
Die moderne Platz sparende Öl-Heizung bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten
High-Tech Schornstein hilft bei längerem Stromausfall gegen kalte Füße
Gewerblicher Stromverbrauch lässt sich um bis zu 15 Prozent senken