Aktuell: Wohin mit dem Elektroschrott?

Alter Elektroherd isoliert auf weißen Hintergrund
Kunden haben auch die Möglichkeit, Leuchtstoffröhren, Batterien beim Händler zu lassen, wenn sie dann ein neues, gleichwertiges Produkt kaufen. Foto: Stockpack Adobe/ TRD Pressedienst

(TRD/CID) Um Klima und Umwelt zu schonen, ist das richtige Entsorgen von Elektronikgeräten unerlässlich. Ist beispielsweise ein Smartphone oder Tablet kaputt, verzichten Nutzer nicht selten auf eine Reparatur, zumal diese teurer werden kann als ein Neukauf.

„Ist ein neues Gerät gekauft, stellt sich die Frage, wohin mit dem alten. Neuanschaffungen sind oft mit dem Problem der umweltgerechten Entsorgung der ausgedienten elektronischen Geräte verbunden, insofern sie nicht verkauft oder verschenkt werden. Der Schlüsselbegriff ist hierbei Recycling“, sagt Alexander Emunds vom Onlineportal teltarif.de.

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Generell dient Recycling der Rückführung wiederverwertbarer Materialien in die Warenzirkulation, schont natürliche Ressourcen und fördert den Schutz der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Daher sind Hersteller von elektronischen Geräten angehalten, umweltgerecht und recycelbar zu produzieren.

„Das Elektrogesetz sieht vor, dass Elektronikhersteller, Großhandel und Fachgeschäfte defekte Geräte kostenlos zurücknehmen und recyclen oder eine fachmännische Entsorgung garantieren müssen“, so Emunds. Aber nicht nur die Hersteller, auch die Verbraucher stehen in der Pflicht. Diese sollten defekte Geräte wie Smartphones nicht im Hausmüll entsorgen, sondern sie kostenlos bei Sammelstellen der Entsorger abgeben oder in dafür vorgesehene Mülltonnen werfen.

Wer Elektro-Kleingeräte widerrechtlich entsorgt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. „Ausgediente Batterien und Akkus können Nutzer in der Regel in Sammelkisten in Supermärkten, Drogerien oder Elektronik-Fachgeschäften abgeben“, sagt Emunds.

Bei großen Altgeräten haben Kunden die Möglichkeit, diese beim Händler zu lassen, wenn sie dann ein neues, gleichwertiges Produkt kaufen. Bei kleinen Elektrogeräten sind Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter dazu verpflichtet, sich um die Entsorgung zu kümmern, unabhängig davon, ob etwa ein neues Smartphone gekauft wird.

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