Familien-Abos bei Streamingdiensten sind nicht immer für die ganze Familie gedacht

Was man über Streaming-Dienste wissen sollte
(TRD/CID) Egal ob Musik, Sport, Serien oder Filme – Streaming gehört dank des breit gefächerten Angebots zum Alltag vieler Nutzer. So umfangreich die Inhalte sind, so umfangreich ist mittlerweile auch die Zahl an Streaming-Diensten.
Mercedes-Roadster: Die MB-AMG-GT Familie hat Nachwuchs bekommen
Account-Sharing bei Fußball und Sport verboten
„Um alles abzudecken, brauchen Interessierte längst mehr als nur ein Streaming-Abonnement. Da das aber schnell teuer werden kann, liegt es nahe, sich ein kostenpflichtiges Abo mit Freunden oder Familienmitgliedern zu teilen. Die Frage ist, Gestatten das Anbieter wie Netflix, Amazon oder Spotify eigentlich?“, sagt Christian Bekker vom Onlineportal teltarif.de.

Viele Dienste bieten in ihrem Portfolio sogenannte Familien-Abos beziehungsweise Abos für mehrere Nutzer an, wodurch eine parallele Nutzung auf mehreren Geräten gleichzeitig möglich wird. Zwar zahlen Kunden dafür in der Regel monatlich einen höheren Preis, aber rein rechnerisch bedeutet dies ab zwei Personen oft schon eine Ersparnis.
Das Familien-Abo ist nicht zwangsläufig für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht
Dabei kann jeder Anwender sein eigenes Profil erstellen, eigene Listen pflegen und vom Streaming-Anbieter Film-, Serien oder Musik-Vorschläge auf Basis der eigenen Vorlieben erhalten. Bekker erklärt, wer laut AGB der Streaming-Anbieter zur ‚Familie‘ gehört: „Für die meisten Anbieter gilt, Familie ist, wer zusammen wohnt. Das Familien-Abo ist nicht zwangsläufig für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht – also Geschwister, Eltern, Großeltern. Es sei denn sie haben dieselbe Post-Anschrift. Denn in den Nutzungsbedingungen von etwa Netflix und Sky steht, alle Nutzer eines Streaming-Accounts müssen im selben Haushalt leben.“
Für Sport wird der Anbieter DAZN interessanter. Auch hier ist Account-Sharing verboten. Es ist zwar gestattet, Sportübertragungen auf zwei Geräten gleichzeitig zu schauen, dies ist jedoch lediglich dem Inhaber der Login-Daten erlaubt. Dieser stimmt mit Abschluss des Abos zu, seine Zugangsdaten mit niemandem zu teilen.
Über Mobilfunk-Strahlenschutz, Sicherheitslücken bis zur Elektroschrott-Entsorgung
TRD-Backstage: Alltagsprodukte die uns technisch bereichern oder bevormunden?
Apps aus verschiedenen Lebensbereichen exklusiv präsentiert vom TRD-Presseclub
Durchschnittlich 107 Minuten am Tag wird auf das Smartphone geschaut
Mehr als jeder zweite Anwender von Computer-Kriminalität betroffen
Formel E: Die erste rein elektrische Rennserie ganz ohne Qualm