(TRD/WID) Wer seine Profile in sozialen Netzwerken pflegt, muss sich vor übereifrigen Posts in Acht nehmen. Besonders, wenn der Chef Zugriff auf das Profil hat, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.
Im Berufs-Netzwerk Xing hatte kürzlich ein Steuerberater seinen beruflichen Status in „Freiberufler“ geändert. Allerdings lief zu diesem Zeitpunkt noch sein damaliger Arbeitsvertrag. Als das der Arbeitgeber sah, machte dieser kurzen Prozess und kündigte dem Steuerberater fristlos. Die Begründung: Mit dieser Status-Änderung bezwecke der Angestellte ein Abwerben bestehender Kunden.
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Der Fall ging vor Gericht, wo schließlich die Richter im Sinne des Angestellten urteilten. Rechtsexperten erklären laut der Nachrichtenagentur Global Press, dass keine unzulässige Konkurrenztätigkeit erkennbar war, sondern lediglich eine Vorbereitung auf die spätere Freiberuflichkeit. Der Angestellte hatte weder seine damalige Anstellung verschwiegen, noch aktiv auf dem Portal nach Aufträgen gesucht (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 12 Sa 745/16).
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