Neuer Straftatbestand § 126a
(TRD/CID) Das Darknet gilt als die dunkle Seite der weltweiten Vernetzung. Dort tummeln sich jede Menge Gestalten, die unerkannt bleiben wollen. Nicht alle von ihnen haben ein kriminelles Interesse.
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Vielen Politikern ist das Darknet schon seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt hat der Bundesrat das Gesetz zur Kriminalisierung von Marktplätzen im Darknet auf den Weg gebracht. Nach dem neuen Straftatbestand § 126a wird das Anbieten von „internetbasierten Leistungen“ zur Ermöglichung von Straftaten verboten.

https://www.golem.de/news/gesetzesinitiative-des-bundesrates-neuer-straftatbestand-handelsplattform-betreiber-im-darknet-1903-140105.html“>Gesetzesinitiative: Neuer Straftatbestand Handelsplattform Quelle: Golem
Im Plenum der Länderkammer haben die Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Bayern für die von Nordrhein-Westfalen und Hessen vorangetriebene Gesetzesinitiative geworben.
Bayern geht der Entwurf allerdings nicht weit genug: Georg Eisenreich (CSU) fordert, den Paragraphen zu verschärfen und vom Darknet auch auf das reguläre Internet auszuweiten. Schließlich sollten auch Telekommunikationsüberwachung, Verkehrsdatenabfrage und Staatstrojaner erlaubt werden.
Quelle Youtube: Darknet – Einblick ins Darknet</strong/
Experten wiederum kritisieren das Gesetz als überflüssig und gar gefährlich. Für Whistleblower und Systemkritiker in autoritären Staaten ist das Darknet oft die einzige Chance, sich anonym zu äußern und zu informieren, der schlechte Ruf ist daher nicht immer gerechtfertigt. Strafrechtsanwalt David Schietinger fürchtet, dass der Paragraph die Bürgerrechte sehr stark einschränken könnte. „Indirekt könnte mit dem neuen Paragrafen versucht werden, das Darknet sehr stark einzuschränken oder zu verbieten“, so Schietinger.
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