(TRD/MID) Kleinanhänger sind leicht erhältlich und praktisch, aber sie sind kein Spielzeug, warnen die Experten der HDI Versicherung. „Sie erfordern volle Aufmerksamkeit des Fahrers“, erklärt Marco Riesenbeck, Leiter des Bereichs Kraftfahrt Schaden.
Mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm können die Anhänger an fast jeden Pkw angehängt werden. Die einzige Voraussetzung ist eine Anhängerkupplung. Zudem genügt ein Führerschein der Klasse B, solange das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die Anhänger sind oft sogar im nächsten Baumarkt erhältlich, zum Kauf oder als Leihfahrzeug. Allerdings können sie das Fahrverhalten des Zugfahrzeugs signifikant verändern.
Wichtig ist daher die korrekte Beladung des Anhängers. Schwere Gegenstände sollten immer über der Achse oder leicht nach vorne versetzt platziert werden. Leichtere Objekte wie Kisten oder Kartons können vorne an der Stirnwand gestapelt werden. Bei vielen Anhängern lässt sich die Ladefläche unterteilen, oder die Ladung kann mit Verzurrgurten über der Achse gesichert werden. Eine Abdeckplane oder ein Netz bieten bei offenen Anhängern zusätzlichen Schutz. Unordentlich verpackte oder schlecht gesicherte Ladung kann zu gefährlichen Geschossen werden. Rutscht schwere Ladung bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver, ist ein Unfall oft unausweichlich.
Das Gewicht der Ladung verdient besondere Aufmerksamkeit. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die zulässige Stützlast sind dabei entscheidend. Nach dem Beladen sollte das Gespann eine gerade Linie bilden und seitlich an der Anhängerkupplung keinen Knick zeigen. Bei ordnungsgemäßer Beladung gilt jedoch auch während der Fahrt: Die Aufmerksamkeit des Fahrers ist entscheidend.
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