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Die Bußgelder steigen. Hunde dürfen weiterhin Auto fahren als Begleitung und ohne Anschnallpflicht. Foto Photo by Maria Orlova on Pexels.com / TRD mobil

(TRD/MID) Verkehrssünder zahlen in Zukunft doppelt. Wenn der neue Bußgeldkatalog gilt, muss man mit kräftigen Aufschlägen rechnen. Rechtsexperten eines Versicherers geben dazu einen kleinen Überblick:

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Ähnlich wie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das nun 55 statt 35 Euro kosten wird, müssen Autofahrer, die unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parken, ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen.

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Raser zahlen doppelt so viel: Wer zu schnell fährt, muss nach Auskunft der Experten bald sehr viel tiefer in die Tasche greifen. So kostet es ab November beispielsweise 70 statt 35 Euro, wenn man innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt; außerorts verdoppelt sich das Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf 60 Euro. Wer sogar mit bis zu 30 Kilometer pro Stunde schneller fährt, als erlaubt ist, zahlt in Ortschaften künftig 180 statt 100 Euro und außerorts 150 statt 80 Euro.

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Falschparken – kein Kavaliersdelikt: Sie müssen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen: Laut der Experten werden beispielsweise für das Zuparken von Geh- und Radwegen bis zu 80 Euro und von amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten 100 statt 25 Euro fällig. Auch für das Parken in zweiter Reihe, um mal eben etwas zu erledigen, können bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Allgemeine Halt- und Parkverstöße schlagen bald mit 25 statt 15 Euro zu Buche.

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Sonstige Vergehen: Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung sind tabu: Wer denkt, „es muss kesseln“, um es mit Werners Worten auszudrücken, darf künftig 100 statt 20 Euro für übertriebenes Sound-Tuning am Auspuff hinblättern. Autofahrer, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder sie gar selbst nutzen, müssen künftig mit bis zu 320 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bislang gab es nach Auskunft der Experten dafür „nur“ zwei Punkte in Flensburg. Um Radfahrer und Fußgänger nicht zu gefährden, dürfen Lkw beim Rechtsabbiegen grundsätzlich nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren und zahlen bei Verstößen 70 Euro.

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Hunde dürfen Auto fahren allerdings nur als Begleitung ohne Anschnallpflicht

TRD Hund an Bord
Muss ich meinen Hund im Auto anschnallen? Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht. Allerdings gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung. Und die ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (Paragraph 22 StVO). Photo by Tina Nord on Pexels.com / TRD mobil

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Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Daher sollten Hunde im Kofferraum in einer fest verankerten Transportbox oder mit einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank transportiert werden.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) / TRD mobil

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