Haftungsrechtliche Grauzone beim Autofahren mit Diabetes

Auch können Ärzte sogenanntes "ärztliches Fahrverbot" aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt sei. Quelle: Hyundai /TRD mobil

TRD MEDIEN – Diabetes und Straßenverkehr: Neue Leitlinie schafft Klarheit und Rechtssicherheit

(TRD/MID) Die Fahrtauglichkeit von Menschen mit Diabetes wird seit Jahren kontrovers diskutiert – oft geprägt von Unsicherheit, pauschalen Ausschlüssen und haftungsrechtlichen Grauzonen. Mit der neuen S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ liegt nun erstmals ein wissenschaftlich fundierter Bewertungsrahmen vor, der sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte integriert.

Die zentrale Botschaft: Die überwiegende Mehrheit der Diabetespatienten – ob insulinpflichtig oder nicht – ist grundsätzlich fahrtauglich. Dies gilt sowohl für den privaten Pkw als auch für berufliche Tätigkeiten im Straßenverkehr, etwa als Bus-, Lkw- oder Taxifahrer. Ein hoher Langzeitblutzuckerwert (HbA1c) oder die Insulintherapie allein sind kein Ausschlusskriterium mehr.

Die 188 Seiten starke Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) entwickelt und bietet klare Handlungsempfehlungen für Ärzte, Verkehrsmediziner, Behörden und Versicherungen. Sie schafft Rechtssicherheit für über sechs Millionen Betroffene in Deutschland und entlastet medizinisches Personal: Wer sich an die Leitlinie hält, muss keine Haftung befürchten.

Gleichzeitig definiert die Leitlinie konkrete Ausschlusskriterien: Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand oder eine unbehandelte Schlaf-Apnoe können temporär zur Fahruntauglichkeit führen. Doch auch hier zeigt die Leitlinie Wege zur Wiedererlangung der Fahreignung – etwa durch Medikamentenwechsel, Wahrnehmungsschulungen oder den Einsatz moderner Glukosemesssysteme mit Warnfunktion.

Die neue Leitlinie steht exemplarisch für eine evidenzbasierte, differenzierte Bewertung medizinischer Risiken im Alltag. Sie stärkt die Selbstbestimmung von Patienten, entlastet Ärzte und schafft einheitliche Standards für Behörden und Versicherer. Für die redaktionelle Praxis bietet sie zahlreiche Anknüpfungspunkte – von der Systemkritik über die Technikintegration bis zur rechtlichen Kommentierung.Playlist: D:TON

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