Wer draußen arbeitet, ist von der Hitze häufig noch stärker betroffen als Menschen, die am Schreibtisch sitzen. / Wirtschaft und Soziales / Photo by Gustavo Fring on Pexels.com

(TRD/WID) Der Sommer  hat Deutschland fest im Schwitzkasten. Bei Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke geht vielen Menschen die Puste aus. Vor allem am Arbeitsplatz, wenn das Büro zur Sauna wird. Viele Arbeitnehmer denken da vielleicht an ihre Schulzeit, als es an besonders heißen Tagen Hitzefrei gab. Doch wie sieht so etwas in der harten Arbeitswelt aus? Ein Recht auf Hitzefrei haben Beschäftigte aber erst ab mehr als 35 Grad Raumtemperatur – und das auch nur unter bestimmten Umständen.

„Zeigt das Thermometer mehr als 35 Grad Celsius, ist das Büro dem Gesetz nach nicht mehr als Arbeitsraum geeignet“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals anwaltauskunft.de. Könne der Arbeitgeber den Raum weder kühlen, noch einen Ausweichraum anbieten, dann müsse er die Mitarbeiter freistellen.

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Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass es im Büro möglichst nicht wärmer wird als 26 Grad Celsius, zum Beispiel durch Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern. Laut Arbeitsstättenregel ASR A3.5 darf die Temperatur am Arbeitsplatz nicht höher sein. Steigt sie (trotzdem) auf über 30 Grad Celsius, müssen sich Arbeitgeber noch intensiver um den Schutz ihrer Mitarbeiter bemühen – zum Beispiel durch Lüften in den frühen Morgenstunden oder das Bereitstellen von Getränken.

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Kollegen, die stärker als andere durch die Hitze gefährdet sind, etwa Schwangere, muss der Arbeitgeber besonders vor Hitze schützen und sie gegebenenfalls freistellen“, fügt Rechtsanwalt Walentowski hinzu.

Wer draußen arbeitet, ist von der Hitze häufig noch stärker betroffen als Menschen, die am Schreibtisch sitzen. Arbeitgeber müssen bei jedem Wetter darauf achten, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht gefährdet ist. Klettert die Temperatur auf über 30 Grad, sollten sie zum Beispiel kühle Getränke zur Verfügung stellen oder den Beschäftigten mehr Pausen erlauben. Auf ältere und leistungsgeminderte Beschäftigte müssen Arbeitgeber besonders Rücksicht nehmen. Im Extremfall dürfen sie gar nicht im Freien eingesetzt werden.

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