(TRD/WID) Die Dateneingabe in die Elster Plattform bereitet Immobilien-Eigentümern wegen Überlastung Probleme. Mal wird es teurer, mal billiger: Für 36 Mio. Immobilieneigentümer traten am 1. Januar 2022 wichtige Änderungen in Kraft. Sie sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. „Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer auch von Eigentumswohnungen im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagt Kai Warnecke vom Verband Haus & Grund Deutschland.
Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerklärung ist laut Handelsblatt möglich, liegt aber im Ermessen des Finanzamts. Wie Sie den Antrag gut begründen und wie viel Extrazeit Sie bekommen.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören zum einen auch die Grundsteuer, zum anderen die Gebühren für die wesentlichen Elemente der kommunalen Infrastruktur wie Entwässerung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst. Diese Gebühren muss jeder Grundstückseigentümer an die Kommunen bezahlen.
Um die Grundsteuer neu zu berechnen, müssen Hausbesitzer laut FAZ ihre Steuererklärung bald online machen. Es sind noch Wochen hin, bis Deutschlands Immobilieneigentümer aktiv werden müssen, aber die Neuberechnung der Grundsteuer macht viele schon jetzt nervös.
Massive Probleme auch bei Gebäude- und Wohnungszählung
Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung
https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html
Brennstoffe: Stand Januar 2022
Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 von 25 auf 30 Euro steigen. Verbraucher müssen also mit weiter steigenden Heizkosten rechnen. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern bedeutet das im Durchschnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr.
Die Erneuerbare-Energien-Umlage sinkt von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde – und damit auf ein Zehn-Jahres-Tief. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Mietern ab 1. Januar 2022 Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar monatlich. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor.
Mit höher und firstnah angeordneten Schornsteinen soll künftig die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Abgase aus Feststofffeuerungen geschützt werden. Deshalb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 1. Januar 2022 strengere Anforderungen.
Die Modernisierung oder der Ersatz bestehender Kaminöfen, aber auch der Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen einen Biomasse-Kessel, Wärmepumpe werden nicht erschwert. Hierfür gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Dabei geht es unter anderem um die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) / TRD Wirtschaft und Soziales
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