TRD/MID) – Mit dem nasskalten Herbst kommen auch hartnäckige Erkältungen oder die Grippe. Was viele dabei nicht wissen: Ein Grippekranker fährt so schlecht Auto wie ein Betrunkener. Der TÜV warnt besonders vor aufputschenden Medikamenten. Denn die beeinträchtigen Fahrtüchtigkeit zusätzlich.
Auch scheinbar harmlose freiverkäufliche Grippemedikamente haben es in sich. Daher sollten alle Autofahrer vor Fahrtantritt den Beipackzettel genau lesen und sich bei ihrem Hausarzt oder Apotheker erkundigen, ob die Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist“, erklärt eine Verkehrspsychologin bei TÜV SÜD.
Gerade flüssige Arzneien beinhalten auch oft Alkohol, der in der Wirkung nicht zu unterschätzen ist. Oft unbeabsichtigt begibt sich der Autofahrer durch die Grippemedikamente mit eingeschränktem Leistungsvermögen auf die Straßen und wird dadurch zu einem Verkehrsrisiko. Ein Unfall unter Medikamenteneinnahme hat strafrechtliche Folgen.
Auch Codein-haltige Medikamente sollten mit Vorsicht eingenommen werden. Die aufputschende Wirkung von Codein wird besonders von geschwächten Menschen geschätzt, sie kann aber auch zur Beeinträchtigung des Sehvermögens führen. „Oft enthalten Grippemittel neben den Arzneiwirkstoffen auch Koffein – eine tückische Kombination. Der Patient fühlt sich vermeintlich fit und nimmt seine Fahruntüchtigkeit nicht wirklich wahr“, so Häußler.
Hinzu kommt: Bei einem Husten- oder Niesanfall werden reflexhaft die Augen für einige Zeit geschlossen. Dieser kurzzeitige Kontrollverlust führt zu einem Blindflug, in dem schnell ein Auffahrunfall oder Schlimmeres passieren kann. Grundsätzlich gehört ein Grippekranker ins Bett. Wer aber seinen Verpflichtungen weiter nachgehen muss, sollte sich immer die Frage stellen, ob es nicht eine Alternative zum Autofahren gibt.
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