Trotz schlechter Sicht sicher fahren
(TRD/MID) Eine hochwertige Technik im Auto ist heutzutage Standard, doch immer noch gilt: sicher ist sicher. Deshalb sollten sich Autofahrer nicht auf die Lichtautomatik verlassen, sondern im Idealfall selbst Hand anlegen. Wichtig ist laut ADAC, das Abblendlicht frühzeitig manuell anzuschalten, um die eigene Sicht zu verbessern.
Experten raten bei eingeschränkter Sicht: langsam und vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein. Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter, sind nur 50 Stundenkilometer erlaubt. Gut zu wissen: Die meisten modernen Autos besitzen neben Nebelschlussleuchten auch Nebelscheinwerfer. Sie verbessern die Sicht.
Ist die Sichtweite erheblich reduziert, können die Nebelscheinwerfer helfen, sie müssen aber wieder ausgeschaltet werden, wenn die Verhältnisse besser werden. Die Nebelschlussleuchte darf inner- wie außerorts nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden.
Wird die Leuchte allerdings bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil: Der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Als Ordnungswidrigkeit kostet das 20 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, dann müssen Autofahrer 25 beziehungsweise 35 Euro zahlen.
Scheinwerferlampen mit hohem Vibrationswiderstand leben länger

Bußgeldfallen in der dunklen Jahreszeit
Der Winter ist aus gutem Grund nicht gerade die Lieblings-Jahreszeit der Autofahrer. Morgendliches Eiskratzen mit starrgefrorenen Fingern gehört in diesem Zusammenhang zu den am meisten gehassten Tätigkeiten. Und es ist direkt mit der Möglichkeit verbunden, zu all den Widrigkeiten zusätzlich auch noch eine Geldbuße verpasst zu bekommen.

Laut einer Studie der Tankstellenkette HEM heizt nämlich jeder zweite Autofahrer beim Kratzen schon mal im Stand vor. Doch das schadet dem Motor, der Umwelt – und ist schlicht verboten: Zehn Euro kostet es, wenn man dabei erwischt wird.
Doch in der kalten Jahreszeit lauern laut HEM noch weitere typische Bußgeldfallen. So heißt es „Licht an!“ – und das auch bei Tag – sobald die Sicht durch Schnee oder Schneeregen eingeschränkt ist. Innerorts setzt es sonst ein Bußgeld von 25 Euro, außerorts von bis zu 75 Euro. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bei eingeschränkter Sicht unbedingt einzuhalten. Ansonsten drohen nicht nur mindestens 80 Euro Strafe, sondern auch ein Punkt in Flensburg.
Scheiben, Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen freischaufeln – das reicht nicht. Das Autodach wird in oft bewusst vergessen. Doch das kann wegen des nachfolgenden Verkehrs ziemlich gefährlich werden. 25 Euro Geldbuße gibt es obendrauf.
Kaufberatung von E-Autohändlern aus Sicht von Testkunden noch negativ
Wer auf dem Weg in die Ferien schnell die Skier auf das Autodach schnallt oder den Tannenbaum in den Kofferraum legt, sollte das unbedingt ordnungsgemäß machen. „Wer hier sündigt, wird mit Geldbußen von 20 Euro bis 200 Euro haftbar gemacht“, heißt es bei der Tankstellenkette.
Gerade bei starkem Regen oder Schneefall verlängert sich der Bremsweg auf glatter Fahrbahn, die Rutschgefahr steigt. Wer jetzt nicht den angemessenen Abstand einhält, gefährdet sich und andere. Verstöße werden je nach Geschwindigkeit mit bis zu 400 Euro Buße, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bestraft.
Winterreifen sind bei Glätte, Eis und Schneefall Pflicht. Wer das missachtet, zahlt nicht nur eine Strafe von 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Verkehrsunfall verdoppelt sich das Bußgeld sogar und der Versicherungsschutz kann wegfallen.
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