Besonders heimtückisch sind aktuell Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Dabei seien sogar auch Duftspender oder Taschentuchboxen. Quelle: Big Brother Award / TRD Digital und Technik

(TRD/WID) In den neuen Modellen des US-Autoherstellers Tesla filmen Kameras das Geschehen rund um das Auto. Neben dem Fahrer, der teilweise die gestochen scharfen Umgebungsbilder ansehen und abspeichern kann, hat der US-Konzern Zugriff auf die Bilder – via Fernabfrage aus den USA. Problematisch ist dabei, dass die Kameras die Umgebung in hoher Auflösung aufnehmen und die Videos unverfremdet gespeichert werden. Dafür gab es den „Big Brother Award 2020 im Bereich Verkehr“ https://bigbrotherawards.de/preistraeger. Intelligentes Spielzeug und vernetzte Alltagsgegenstände mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon können auch in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung eingreifen. Deshalb heißen sie Spionagegeräte. Die Bundesnetzagentur warnt in den letzten Tagen vor Weihnachten vor solchen Geschenken: „Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre.“

Big Brother Awards geht an Tesla

Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefon- auch über eine Abhörfunktion, oft als „voice monitoring“, „Babyphone-Funktion“, „one-way conversation“ bezeichnet, oder über eine verdeckte Kamera, ist sie in Deutschland verboten. Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. „Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr können dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch dessen Gesprächspartner können dies erkennen“, so die Behörde.

Wie Kühlschrank, TV und Auto kaum nachweisbar zu Spionen werden

Augen auf auch beim Kauf von Saugrobotern mit Kamera und/oder Mikrofon. Sie sind verboten, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, dass die Saubermacher weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere einschlägige Produkte. Gleiches gilt für vernetztes Spielzeug wie ferngesteuerte Autos mit versteckter Kamera. Diese überträgt Bilder an ein Endgerät. Besondere Vorsicht ist bei Spielzeugen geboten, die sich mit dem Internet verbinden.

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Abgeraten wird auch vom Kauf von GPS- und GSM-Trackern mit Abhörfunktion. Diesse kann nämlich per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden, sodass sie grundsätzlich jeder nutzen kann, der die Telefonnummer der SIM-Karte im Tracker kennt.

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Die Bundesnetzagentur: „Besonders heimtückisch sind Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können.“ Dabei seien der Behörde in der letzten Zeit sogar Duftspender oder Taschentuchboxen untergekommen.

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