Die deutsche Politik will jetzt die rechtlichen Grundlagen für das autonome Autofahren schaffen.
Hände weg vom Steuer: Die deutsche Politik will jetzt die rechtlichen Grundlagen für das autonome Autofahren schaffen. Foto: Daimler/TRDmobil.

Autonomes Autofahren ist Chefsache. Offenbar auf Druck der Autoindustrie will der Bundesverkehrsminister die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen. Der Motor-Informations-Dienst hat sich dazu bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Grünvogel umgehört. Der Experte erklärt im Interview, was es zu beachten gibt.

(TRD/mid)  Nicht erst seit dem tödlichen Unfall eines Tesla-Fahrers mit Autopilot in den USA scheiden sich am autonomen Autofahren die Geister. Was sagen die Hersteller? Wie sieht es bei den Kfz-Versicherungen aus? Welche rechtlichen Fragen müssen noch geklärt werden? Der Dienst hat sich dazu bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Grünvogel umgehört. Der Experte erklärt im Interview, was es zu beachten gibt.

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Interview mit Dr. Thomas Grünvogel

TRD/mid: Wie schätzen Sie die bisher veröffentlichten Auszüge aus dem Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ein, der eine rechtliche Grundlage für autonomes Fahren schaffen soll?

Dr. Thomas Grünvogel: Der aus den bisher veröffentlichten Auszügen erkennbare Ansatz, autonome Systeme grundsätzlich zu erlauben, ist begrüßenswert. Allerdings stecken die Herausforderungen für eine gesetzliche Grundlage im Hinblick auf die Zulässigkeit und die Haftung bei Nutzung autonomer Systeme im Detail. Es genügt nicht, autonome Systeme generell zu erlauben und eine unbegrenzte Haftung der Hersteller bei Verschulden zu statuieren. Vielmehr bedarf es einer konkreten Definitionen für die im Gesetzesentwurf verwendeten Begriffe und eines klaren Haftungsrahmens. Was ist beispielsweise unter einem Abwenden vom Verkehrsgeschehen zu verstehen oder wer hat in welchen Situationen Zugriff auf die im Fahrzeug gespeicherten Daten?

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TRD/mid: Und wie sieht es mit der Halterhaftung und Herstellerhaftung aus? Wohin geht die Reise?

Dr. Thomas Grünvogel: „Die Herstellerhaftung rückt mit fortschreitender Autonomisierung immer mehr in den Mittelpunkt. Als Hersteller gelten sowohl die Hersteller des autonomen Fahrzeugs als auch die Hersteller des jeweiligen Assistenzsystems, welches das autonome Fahren erst ermöglicht. Bei einem Unfall wird jedoch die entscheidende Frage sein: Wer hat den Unfall verursacht – das System oder der Fahrer?

TRD/mid: Die Verkehrssicherheit soll durch autonome Fahrzeuge steigen. Welche Auswirkungen erwarten Sie für die Kfz-Versicherungsbeiträge?

Dr. Thomas Grünvogel: Die Industrie geht davon aus, dass die Verkehrssicherheit durch autonome Systeme künftig steigt. Computer verursachen keine oder jedenfalls deutlich weniger Unfälle als Menschen. Menschliches Versagen, beispielsweise durch Unachtsamkeit oder Trunkenheit am Steuer, ist nach wie vor die häufigste Unfallursache. Betrachtet man nur diesen Aspekt, dann müssten die Kfz-Versicherungsbeiträge sinken. Allerdings werden andere Haftungsrisiken, die bislang kaum vorkamen, steigen.

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TRD/mid: Was genau meinen Sie damit?

Dr. Thomas Grünvogel: Autonome Systeme können vermehrt Hackerangriffen ausgesetzt sein oder es können aufgrund der erforderlichen Vernetzung der elektrischen Systeme im Fahrzeug Störungen auftreten, die bislang weniger vorkamen. Eine wesentliche Änderung der Kfz-Versicherungsbeiträge ist deshalb derzeit wohl nicht zu erwarten. Allerdings werden bei den Versicherern auch alternative Modelle berechnet. So wäre beispielsweise eine Versicherung denkbar, die vom Hersteller abgeschlossen wird, sowohl die Hersteller- als auch Halterhaftung umfasst und mit dem Fahrzeug mitverkauft wird.

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