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Verbraucher sollten daher stets vorsichtig mit ihren persönlichen Daten umgehen und diese nicht leichtfertig herausgeben. TRD/Wirtschaft und Soziales / Photo by icon0.com on Pexels.com

(TRD/WID)  – Der Wechsel von Strom- und Gasversorger ist für Verbraucher in den vergangenen Jahren leichter und transparenter geworden. Verbraucherzentralen vermelden laut der Nachrichtenagentur Global Press aber auch vermehrt Fälle von ungewolltem Anbieterwechsel. Dabei wird den Kunden, ohne dass sie ihre Zustimmung geben, ein anderer Versorger untergejubelt. Innerhalb der Beschwerden im Bereich Strom und Gas entfallen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen 20 Prozent auf derart unwillentliche Vertragsabschlüsse. Meistens durch Täuschung erhalten die Vertragshändler persönliche Daten der Verbraucher und nutzen diese, um den Wechsel des Versorgers einzuleiten. Sie geben sich beispielsweise als Energieberater oder als Angestellter des Energieversorgers aus. Denn mit der Zählernummer und den persönlichen Daten des Verbrauchers können Verträge gekündigt und umgemeldet werden. Dieses Verfahren dient eigentlich dem Komfort von willentlich wechselnden Kunden.

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Verbraucher sollten daher stets vorsichtig mit ihren persönlichen Daten umgehen und diese nicht leichtfertig herausgeben. Sollte doch einmal ein trügerischer Vertrag geschlossen werden, ist die einfachste Lösung das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Frist dafür beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

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