Neues Gesetz: Per Klick in den Knast

Gefangener in einer Zelle schaut durch Gitter zum Fenster raus.
In der Anonymität des Internets leben gestörte Menschen immer häufiger ihre Gewalt-Fantasien aus.  TRD/ Recht und Billig /Photo by Donald Tong on Pexels.com/TRD Media

(TRD/CID) Hass und Hetze sind im Internet weit verbreitet. Dem will die Bundesregierung jetzt mit einem umfangreichen Gesetzespaket einen Riegel vorschieben.

Ein Punkt des Gesetzespakets betrifft Drohungen, die im Netz geäußert werden, etwa Körperverletzung, sexuelle Übergriffe oder auch Sachbeschädigung. Dafür können künftig Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Bisher stand nur auf eine im Internet veröffentlichte Morddrohung eine mögliche Gefängnisstrafe. Die wurde mit den Neuerungen auf ein Strafmaß von bis zu drei Jahre erhöht. Auch für Beleidigungen könnte der Verfasser zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden.

Durch die neuen Gesetze wird auch der Strafrahmen rund um die Billigung von Straftaten erweitert. Bisher war es strafbar, bereits begangene Taten zu befürworten. Das gilt nun auch für angekündigte Taten. Und dabei kann es auch schon reichen, wenn ein User durch ein „Like“ oder Ähnliches anzeigt, dass ihm die begangene oder geplante Tat „gefällt“.

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Wenn „Öffentlicher Frieden“ gestört ist
Erzielt diese Angabe eine große Reichweite unter anderen Internetnutzern, muss ein Gericht entscheiden, ob damit der „öffentliche Frieden gestört“ wird und damit Strafen verhängt werden könnten.

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Durch die neuen Gesetze wird auch der Strafrahmen rund um die Billigung von Straftaten erweitert. Bisher war es strafbar, bereits begangene Taten zu befürworten. Das gilt nun auch für angekündigte Taten. TRD Digital und Technik Photo by Suzy Hazelwood on Pexels.com

Her mit dem Passwort: Beruhigen dürfte das nur halb, denn auch ein Hash-Wert ist an die Ermittlungsbehörden herauszugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

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