Die Rechtsexperten auf dem 55. Verkehrsgerichtstag in Goslar befassen sich in einem der sieben Arbeitskreise mit der Frage, ob ein Fahrverbot für Kriminelle angemessen ist, auch wenn deren tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Richterbund sind gegen diesen Führerscheinentzug.

TRD/MID) – Die Rechtsexperten auf dem 55. Verkehrsgerichtstag in Goslar befassen sich in einem der sieben Arbeitskreise mit der Frage, ob ein Fahrverbot für Kriminelle angemessen ist, auch wenn deren tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Richterbund sind gegen diesen Führerscheinentzug.
mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar.Neben den rechtlichen Bedenken sieht der DAV aufgrund der personellen Ressourcen der Polizei kaum Möglichkeiten, solche Fahrverbote zu überprüfen. “Ein Fahrverbot, dessen Einhaltung nicht kontrolliert wird, ist sinnlos”, so Hillebrand. Und auch an der abschreckenden Wirkung von Fahrverboten hat der Verkehrsexperte Zweifel. Gleichlautende Kritik kommt vom Deutschen Richterbund, der ebenfalls eine Ausdehnung auf Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung ablehnt. In einem Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Mittwoch) bezeichnete der Vorsitzende, Jens Gnisa, Fahrverbote als Nebenstrafe für Taten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, als ungerecht und kaum zu kontrollieren.
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