Verlage haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”. (Urteil vom 05.12.2024, Az. 4 O 244/24).
TRD Pressedienst – Aktualisierte Meldung
Medienunternehmen haften für Fehler von Bürgerreportern – Landgericht Essen setzt klare Grenzen
TRD Medienrecht
Essen (TRD/MED) – Das Landgericht Essen hat mit einem Urteil vom 05.12.2024 (Az. 4 O 244/24) die Haftung von Medienunternehmen für Inhalte sogenannter Bürgerreporter deutlich verschärft. Die Entscheidung betrifft insbesondere Verlage, die nutzergenerierte Beiträge als Teil ihres redaktionellen Angebots veröffentlichen, ohne diese ausreichend zu prüfen.
Im konkreten Fall hatte ein Bürgerreporter auf einem regionalen Nachrichtenportal einen Lokalpolitiker ohne Beweise der Beihilfe zum Kindesmissbrauch verdächtigt. Die Funke Medien NRW GmbH, Betreiberin des Portals, entfernte den Beitrag zwar nach einer Abmahnung, wollte jedoch keine weitergehende Verantwortung übernehmen. Das Gericht sah dies anders.
Die Richter stellten klar, dass Verlage sich nicht hinter dem Begriff „Bürgerreporter“ verstecken können. Sobald Beiträge im redaktionellen Umfeld erscheinen und nicht klar als externe Inhalte gekennzeichnet sind, gelten sie als Teil des journalistischen Angebots. Damit greifen dieselben Sorgfaltspflichten wie bei professionell erstellten Artikeln.
Das Urteil hat Signalwirkung für Medienhäuser, die aus Kostengründen auf Laienreporter setzen. Wer nutzergenerierte Inhalte veröffentlicht, muss diese redaktionell prüfen und haftet für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder rechtswidrige Inhalte.
Die Entscheidung stärkt die Rechte Betroffener und erhöht den Druck auf Verlage, klare Strukturen und Prüfmechanismen für Bürgerreporter-Beiträge einzuführen.
LTO Legal Tribune Online
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