Verlage haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”. (Urteil vom 05.12.2024, Az. 4 O 244/24).
Das Landgericht Essen hat entschieden, dass Medienunternehmen wie die Funke Medien NRW GmbH für fehlerhafte Beiträge von sogenannten Bürgerreportern haften müssen. Ein Fall betraf einen Beitrag, in dem ein Lokalpolitiker ohne Beweise des Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde. Das Gericht entschied, dass das Medienunternehmen für die Veröffentlichung dieser falschen Informationen verantwortlich ist.
Das Urteil betont, dass Medienunternehmen sich nicht hinter dem Begriff des vermeintlichen „Bürgerreporters“ verstecken können, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Betreiber von Nachrichtenportalen haften auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn diese von ihren Nutzern und nicht von professionellen Journalisten eingestellt werden.
Die Entscheidung des Landgerichts Essen sendet ein starkes Signal an Medienunternehmen, die Laienreporter einsetzen, um Kosten zu sparen. Das Gericht betonte, dass die Beiträge der Bürgerreporter als gleichwertiger Teil des redaktionellen Angebots veröffentlicht werden, ohne klar zwischen professionellen und nutzergenerierten Inhalten zu unterscheiden.
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