Sozialamt muss Heizungswartung und -reparatur für Bürgergeldempfänger übernehmen
In einem jüngsten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen mit dem Aktenzeichen L 2 BA 39/22 wurde klargestellt, dass das Sozialamt die Kosten für die Heizungswartung und -reparatur übernehmen muss, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind und unabweisbar sind. Dies gilt auch für Bürgergeldempfänger, die selbst Eigentümer ihres Wohneigentums sind. Der Fall betraf eine Bürgergeldempfängerin aus Niedersachsen, deren … Sozialamt muss Heizungswartung und -reparatur für Bürgergeldempfänger übernehmen weiterlesen
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