(TRD/BNP) Krankenkassen ermitteln den monatlichen Beitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte, darunter auch Freiberufler:innen, basierend auf dem letzten vorhandenen Einkommensteuerbescheid. Wird dieser nicht termingerecht eingereicht, legen die Krankenkassen die Beiträge laut § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V auf Grundlage eines Einkommens fest, das der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Das bedeutet den Höchstbeitrag, der aktuell 755,55 Euro plus Zusatzbeitrag ausmacht. Daher ist es essentiell, den Einkommensteuerbescheid fristgerecht zu übermitteln, um eine exakte Beitragsberechnung zu gewährleisten.
Quelle: Unterhaltung mit Copilot, 6.7.2024
(1) Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Das müssen Sie …. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/freiwillig-versichert-in-der-gesetzlichen-krankenkasse-das-muessen-sie-wissen-83661.
(2) Wie weise ich mein Einkommen als hauptberuflich Selbstständige:r nach …. https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-selbststaendige/haeufige-fragen-fuer-selbststaendige/wie-einkommen-hauptberuflich-selbststaendig-nachweisen-2007030.
(3) Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Das müssen Sie …. https://bing.com/search?q=Krankenkasse+Beitrag+berechnen+Freiberufler+Steuerbescheid+Gesetzgeber.
(4) Entlastung für Kleinselbstständige: Gesetzgeber reagiert auf Forderung …. https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/krankenversicherung-vorsorge/entlastung-fuer-kleinselbststaendige-gesetzgeber-reagiert-auf-forderung-der.
(5) Update Höchstbeiträge bei der Krankenkasse wegen Nichtvorlage des …. https://www.anwalt.de/rechtstipps/hoechstbeitraege-bei-der-krankenkasse-wegen-nichtvorlage-des-einkommenssteuerbescheides-216025.html.
Die aktuellen Zahlen für die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge im Jahr 2024 lauten wie folgt:
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
- Der ermäßigte Beitragssatz (für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld) liegt bei 14,0 Prozent.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 1,7 Prozent².
- Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt durchschnittlich bei 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Betrag jeweils zur Hälfte².
Bitte beachten Sie, dass die Zusatzbeitragssätze von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können. Eine Übersicht über die aktuellen Zusatzbeitragssätze finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes¹. 😊
Quelle: Unterhaltung mit Copilot, 6.7.2024
(1) Zusatzbeitrag 2024 | Krankenkasseninfo.de. https://bing.com/search?q=aktuellere+zahlen+Krankenkassenbeitr%c3%a4ge+2024.
(2) Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) | BMG. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.
(3) Zusatzbeitrag 2024 | Krankenkasseninfo.de. https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/.
(4) Zusatzbeitrag 2024 aktuelle Übersicht der Krankenkassen + Tabelle. https://www.zusatzbeitrag.net/.
(5) Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 – Die Bundesregierung informiert. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/beitragsbemessungsgrenzen-2024-2229320.
Die gesetzlichen Krankenkassen warnen für das kommende Jahr vor höheren Beiträgen. Grund dafür sind steigende Ausgaben. Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, geht davon aus, dass 2025 ein zusätzlicher Finanzbedarf von 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten entsteht. Dabei sind Mehrkosten aus laufenden Gesetzesvorhaben noch nicht einmal berücksichtigt. Pfeiffer fordert eine grundlegende Finanzreform, um die Beitragssatz-Erhöhungsspirale zu durchbrechen¹.
Der Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Kassen jeweils für ihre Mitglieder festlegen, wurde bereits für dieses Jahr leicht auf durchschnittlich 1,7 Prozent angehoben. Der gesamte Beitrag umfasst neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Für das Bundestagswahljahr 2025 wird weiterhin gerungen, um die Finanzlücken in der Versorgung der 58 Millionen Kassenmitglieder und 16 Millionen beitragsfrei Mitversicherten zu füllen. Dabei geht es insgesamt um Leistungsausgaben von jährlich fast 300 Milliarden Euro¹.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dürften weiterhin steigen. Im ersten Quartal 2024 wuchsen sie um 7,1 Prozent je Versichertem. Für das gesamte Jahr rechnet der GKV-Verband mit einer Zunahme von 6,5 Prozent und für 2025 von 5,0 bis 5,5 Prozent. Die Beitragseinnahmen hingegen werden in diesem Jahr voraussichtlich um 5,4 Prozent und 2025 um 4,4 Prozent steigen. Dies liegt daran, dass die Beschäftigung vorerst stabil ist und die jüngsten Tarifabschlüsse nachwirken¹.
Es ist keine Option mehr, aus den Finanzpuffern der Kassen etwas zuzuschießen. Die für die Kassen vorgeschriebene Mindestreserve von voraussichtlich 5,4 Milliarden Euro für 2024 könnte möglicherweise nicht mehr erfüllt werden. Es ist wahrscheinlich, dass einige Kassen den sonst zu Jahresbeginn feststehenden Zusatzbeitrag mitten im Jahr noch etwas anheben müssen. Dies liegt auch daran, dass die Kassen in den vergangenen Jahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben Milliarden-Rücklagen abgebaut haben¹.
Wenn Sie weitere Informationen zu den aktuellen Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen suchen, finden Sie diese auf der Website des TRD Pressedienst². Bitte beachten Sie, dass meine Informationen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuell sind und sich Änderungen ergeben können. Es ist ratsam, die offiziellen Quellen der Krankenkassen zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten³.
Quelle: Unterhaltung mit Copilot, 6.7.2024
(1) Krankenkassen warnen vor höheren Beiträgen im Jahr 2025. https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/krankenkassen-beitraege-erhoehung-2025-100.html.
(2) Rechner Rechner | TRD Pressedienst. https://trd-pressedienst.com/krankenkassen-beitraege-sinken-und-steigen-automatisch/rechner/.
(3) Aktuelle Übersicht Krankenkassen Zusatzbeiträge 2024. https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/zusatzbeitrag/zusatzbeitrag2022.html.
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