• 27. April 2024 3:21

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Wenn es im Ausland gekracht hat: Immer die Polizei holen - und gar nichts zugeben. © ADAC / TRD Pressedienst
Unfall im Ausland
Wenn es im Ausland gekracht hat: Immer die Polizei holen – und gar nichts zugeben. © ADAC / TRD Pressedienst

 

(TRD/MID)  Die Feriensaison beginnt und damit die Zeit, in der Millionen von deutschen Urlaubern im Ausland unterwegs sind – meist mit dem Auto. Schlimm genug, wenn man dabei in einen Unfall verwickelt wird. Aber das kann im schlimmsten Fall erst der Anfang eines nervtötenden Verfahrens sein. Wie man sich dagegen schützen kann, wissen Rechtschutz-Experten.

Wichtigste Regel, wenn ein Unfall passiert ist: Auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis abgeben und unbedingt die Polizei rufen. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, nach einem Versicherungsnachweis oder der „Grünen Karte“ fragen. „Fotografieren Sie mit dem Handy oder einer Kamera die Unfallstelle und einzelne Details“, so der Experten-Tipp. Wichtig ist es, den „Europäischen Unfallbericht“ auszufüllen und den Schaden umgehend der eigenen Autohaftpflichtversicherung zu melden, die Frist beträgt eine Woche. Das gilt auch dann, wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint. Die Schadensregulierung lässt sich am einfachsten von zu Hause aus über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) organisieren.

 

 

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