Erstellt mit Künstlicher Intelligenz (KI)
(TRD/BNP) Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg gegen das Jobcenter errungen. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten hat, weil das Jobcenter ihre Anträge nicht bearbeitet und ihr Einkommen zu hoch geschätzt hatte.
Die Frau hatte im Jahr 2020 mehrere Anträge auf Leistungen gestellt, die das Jobcenter aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten beschied. Als sie monatelang nichts hörte, beschritt sie den Rechtsweg und erhob eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Mit dieser Klage kann man das Jobcenter dazu zwingen, eine Entscheidung zu treffen oder eine Handlung vorzunehmen.
Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens. Das Jobcenter legte jedoch Berufung ein und argumentierte, dass die Frau keinen Anspruch auf die Kosten habe, weil sie ihre Klage zurückgenommen habe. Das war aber nur geschehen, weil das Jobcenter kurz vor der Verhandlung endlich einen Bescheid erlassen hatte.
Das Landessozialgericht wies die Berufung des Jobcenters zurück und bestätigte den Anspruch der Frau auf die Kosten. Das Jobcenter wollte sich damit aber nicht abfinden und legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das war jedoch ein Fehler, denn das höchste deutsche Gericht wies die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück und stellte klar, dass die Frau einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz habe.
Das bedeutet, dass sie nicht nur einen Anspruch auf Leistungen hat, sondern auch darauf, dass ihre Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden. Wenn das Jobcenter diese Pflicht verletzt und dadurch eine Untätigkeitsklage provoziert, muss es auch für die Kosten aufkommen. Das gilt auch dann, wenn es versucht, durch einen späten Bescheid die Klage hinfällig zu machen.
Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal für alle Hartz-IV-Empfänger gesetzt, die sich vom Jobcenter im Stich gelassen fühlen. Es zeigt ihnen auf, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen und dass sie sich notfalls mit einer Untätigkeitsklage wehren können. Die Erfolgschancen für solche Klagen sollen bei etwas unter 50 Prozent liegen.
Deutschland bietet keine gute soziale Sicherung für Selbständige und unständig Beschäftigte
Eine traurige Wahrheit wird in jeder Krise deutlich: Es gibt in Deutschland bisher kein durchdachtes System der sozialen Sicherung für Freie:
Es gibt keinen gesetzlich-gesellschaftlichen Druck auf Auftraggeber, sich sozial zu verhalten
Es gibt kaum durchsetzungsfähige Ansprüche gegenüber Auftraggebern
Es gibt keine allgemeine Arbeitslosenversicherung für Freie
So geht: Freiwillige Arbeitslosenversicherung – von Antrag & Anspruch bis Kündigung
Die 5 wichtigsten Fakten zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung: wer hat Anspruch auf die Freiwillige Arbeitslosenversicherung , Antrag auf ALV, Kosten und Voraussetzungen (Stand 2021), sowie das Kündigen der ALV gibt´s hier für aus der Gründerküche als Übersicht!
Auch Selbständige haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, sie haben sich freiwillig versichert. Hier die wichtigsten Infos zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung ALV für Selbstständige im Überblick
Die Gründerküche empfiehlt:
In jedem Falle solltet ihr euch über die freiwillige Arbeitslosenversicherung hinaus absichern. Insbesondere ein Krankengeld sowie die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung solltet ihr in euren Plan einbeziehen. Ein zusätzliches Krankengeld bekommt ihr beim Versicherer ottonova. Und mit dem Gehaltsschutz von savme wird euer Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate abgesichert.
1) 5 wichtige Fakten zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung 2021: Anspruch, Antrag, Kosten und Voraussetzungen, sowie das Kündigen der ALV
1.1) Fakt 1. Der Betrag für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung – die Kosten
1.2) Fakt 2. Arbeitslosengeld für Selbständige – Höhe: Soviel bringt es
1.3) Fakt 3. Antrag auf ALV: Das sind die Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenvericherung (2021)
1.4) Fakt 4. Anspruch auf ALV – Das sind die Konsequenzen
1.5) Fakt 5. Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung: So fliegt man raus, bzw. kommt gar nicht erst rein
2) Private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
2.1) Keine Arbeitslosenversicherung aber Absicherung einzelner Risiken
3) Alternativen und Ergänzungen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung
3.1) Schritt 1 zur Absicherung: Rücklagen bilden
3.2) Schritt 2 zur Absicherung der Arbeitslosigkeit: Krankentagegeld
3.3) Schritt 3 zur Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung
3.4) Schritt 4: Zusätzliche Kosten mit Zahnzusatzversicherung abfedern
4) Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen:
4.1) Disclaimer
5 wichtige Fakten zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung 2021: Anspruch, Antrag, Kosten und Voraussetzungen, sowie das Kündigen der ALV
Fakt 1. Der Betrag für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung – die Kosten
Pauschal zahlen die Versicherten monatlich in Westdeutschland 78,96 Euro und in Ostdeutschland 74,76 Euro. Eine gute Nachricht für alle Neu-Gründer (Existenzgründer): In den ersten zwei Jahren ist lediglich die Hälfte dieser Summe fällig.
Fakt 2. Arbeitslosengeld für Selbständige – Höhe: Soviel bringt es
Je nach Qualifikation und Region (Ost- oder Westdeutschland) beträgt das Arbeitslosengeld für (ehemalige) Selbständige/Existenzgründer zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro.
Fakt 3. Antrag auf ALV: Das sind die Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenvericherung (2021)
Wollen Existenzgründer das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ – so der bürokratische Name der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit – nutzen, müssen sie innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme ihre selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Oder aber sie haben unmittelbar vor ihrer Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen. Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden – hier heisst das mindestens 15 Stunden wöchentlich.
Der Antrag auf Freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit gestellt werden, und zwar bei der am Wohnort zuständigen Arbeitsagentur („Arbeitsamt“), später ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Fakt 4. Anspruch auf ALV – Das sind die Konsequenzen
Kein Preis ohne Folgen: Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich nachweislich darum bemühen, seine Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Ehemals Selbständige müssen also ebenso wie jeder andere bereit sein, eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen (im Klartext: einen Job zu finden).
Fakt 5. Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung: So fliegt man raus, bzw. kommt gar nicht erst rein
Wer seit 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht als Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern. Es sei denn, man hat bereits wieder mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis oder auch freiwilligen weiterversichert eingezahlt.
Private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Anders als im Angestelltenverhältnis seid ihr als Selbstständige nicht gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Werdet ihr dann arbeitslos bzw. erwerbslos, zum Beispiel dadurch, dass ihr keine Aufträge mehr erhaltet oder andersweitig eure Einnahmen nicht mehr im Verhältnis zu den Ausgaben stehen. Auch für eine Krankheit oder einen Unfall solltet ihr vorsorgen. Wichtig ist also, dass ihr für diese Fälle eine andere finanzielle Einnahmequelle braucht. Eine Lösung wäre eine private Arbeitslosenversicherungen, doch tatsächlich gibt es ein solches Produkt im Versicherungsmarkt nicht mehr.
Keine Arbeitslosenversicherung aber Absicherung einzelner Risiken
Ihr könnt aber versuchen, euch gegen einzelne und individuelle Gründe einer Erwerbslosigkeit abzusichern. Möglich wäre zum Beispiel eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit-Versicherung. Außerdem kann eine Forderungsausfallversicherung sinnvoll sein.
Alternativen und Ergänzungen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Prinzipiell gibt es zwei Gefahren, die ihr als Selbstständiger für den Fall der Erwerbslosigkeit absichern könnt und solltet:
Entweder fallen Aufträge weg bzw. kommen nicht zustanden, wie z.B. in der Corona-Krise.
Oder ihr habt einen Unfall, werdet krank und damit arbeitsunfähig.
Schritt 1 zur Absicherung: Rücklagen bilden
Viele Selbstständige haben das im Shutdown aufgrund der Corona-Krise deutlich zu spüren bekommen: Wer keine Rücklagen gebildet hatte, kam plötzlich ganz schön in Schieflage. Grundsätzlich solltet ihr also versuchen, in eurer Kalkulation immer einen finanziellen Puffer anzulegen.
Schritt 2 zur Absicherung der Arbeitslosigkeit: Krankentagegeld
Darüber hinaus solltet ihr Risiken möglichst abzusichern. Dazu gehört eine Krankenversicherung mit Krankentagegeld, um kürzere Ausfälle zu überbrücken. Ob bei ottonova findet ihr eine enstprechende Versicherung und auch universa bietet sie an. Und hier findet ihr eine Übersicht zu private Krankenzusatzversicherungen.
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Schritt 3 zur Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit – wünscht sich keiner aber kommt doch immer wieder vor, und genau das könnt ihr absichern. Sinn macht diese Versicherung, wie beinahe jede, so frühzeitig wie möglich. Bei der Getsurance Arbeitsausfall-Versicherung etwa bekommt ihr schon ab 3 Monaten Krankheit eine monatliche Zahlung. Mit dem Gehaltsschutz von savme wird euer Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate abgesichert. Und eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet auch die cosmosDirekt.
Schritt 4: Zusätzliche Kosten mit Zahnzusatzversicherung abfedern
Sicher nicht das Allerwichtigste, aber wenn erst einmal ein Implantat ansteht, dann können die finanziellen Belastungen schnell auch eure Selbstständigkeit bedrohen. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung. Welche sich am besten dafür eignet, könnt ihr mit diesem Rechner herausfinden …
Die Sozialhilfe für Selbständige und unständig Beschäftigte ist weitgehend unzumutbar, sie bestraft diejenigen, die Geld zurücklegen
Der frühere CDU-Bundesfinanzminister Altmeier hatte am 15. März 2020 in einer Talkshow vage Andeutungen gemacht, eventuell über Leistungen der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung (nur maximal bis zu 1.500 Euro im Monat) nachzudenken. Auch das ist für viele vollkommen unzureichend, denn Mieten und finanzielle Verpflichtungen (Unterhaltsverpflichtungen für studierende Kinder usw.) sind erheblich höher.
Welche Hilfen gibt es zur Zeit für (Solo-)Selbstständige
Selbstständige, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben oder bei denen die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können sich an die Jobcenter wenden und dort Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) beantragen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Sozialleistungen, wie beispielsweise Sozialhilfe oder Wohngeld. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Sozialleistungen erhalten Sie durch die Broschüre Soziale Sicherung im Überblick des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Quelle: Gründerkuche
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