• 19. April 2024 14:30

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Der Vermieter habe kein Recht, die Kaution einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Foto: MEPA/TRD blog news-portal

Ursache und Wirkung: Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen

(TRD/WID) Kurios, aber wahr: Ein Vermieter in Düsseldorf wollte die Mietkaution für eine Wohnung nur zum Teil auszahlen, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Von den eigentlich fälligen 3 000 Euro wollte er 1 900 Euro für die anstehende Reparatur einbehalten. Das ließ sich der Mieter aber nicht gefallen und klagte.

Ein neues Klo – egal wo!

Obwohl auch ein Fachmann die Urinspritzer als Ursache für die Beschädigung ausmachte, entschied das Amtsgericht Düsseldorf zugunsten des „Stehpinklers“ und sprach ihm die volle Kaution zu (Az. 42 c 10583/14). Der Vermieter habe kein Recht, die Kaution einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte daher auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen, erklären Rechtschutz-Experten. Das Benutzen der Toilette ihrer Wohnung im Stehen gehöre generell zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.

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