(TRD/MID) Auf vielen Parkplätzen ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich. Der ADAC informiert darüber, wie sie korrekt eingestellt wird und welche Strafen bei Fehlern drohen. Die Parkscheibe muss blau-weiß sein und die Maße 11 Zentimeter Breite sowie 15 Zentimeter Höhe aufweisen. Die Uhrzeit muss korrekt nummeriert sein (1,2,3,4 von links nach rechts), sonst kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden. Parkscheiben in anderen Farben oder mit Beschriftungen sind nicht zulässig.
Beim Einstellen der Parkscheibe ist es wichtig, die Zeit auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft zu stellen. Unterlässt man dies, kann ein Verwarnungsgeld von 30 bis 40 Euro fällig werden. Parkt man beispielsweise um 13:05 Uhr, ist die Parkscheibe auf 13:30 Uhr einzustellen.
Die Parkscheibe sollte im Auto so platziert werden, dass sie von außen gut sichtbar ist, idealerweise auf dem Armaturenbrett. Der ADAC weist darauf hin, dass das Nachstellen der Parkscheibe nach Ablauf der Parkzeit nicht gestattet ist. Um den Parkplatz weiterhin zu nutzen, muss ein neuer Parkvorgang begonnen werden. Ein einfaches Vor- und Zurückfahren ist nicht ausreichend. Fährt man jedoch um den Block und der Parkplatz ist noch frei, darf erneut geparkt und die Parkscheibe neu eingestellt werden.
Für elektronische Parkscheiben gelten spezifische Regeln: Beim Parken muss die Ankunftszeit automatisch auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden, und die Zeit darf nicht weiterlaufen. Auf der Vorderseite muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen sichtbar sein und über dem Display „Ankunftszeit“ stehen. Die Zeitangabe muss im 24-Stunden-Format erfolgen und die Zahlen mindestens zwei Zentimeter hoch sein.
Bei Überschreitung der Parkzeit fallen Bußgelder an: Eine Überschreitung von bis zu 30 Minuten kostet 20 Euro. Bei längerem Überziehen steigt das Bußgeld entsprechend.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) TRD Mobil/ Redakteur: Solveig Grewe
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