(TRD/MID) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wollte laut Infodienst aus Angst vor einem Brand das Abstellen von E-Autos in der hauseigenen Tiefgarage verbieten. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Wiesbaden nun urteilte.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht das Abstellen eines E‑Autos in ihrer Tiefgarage verbieten. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, so ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (92 C 2541/21 vom 4. Februar 2022). Es ist gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Das kann eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersagt.
Zudem, so das Gericht, sei eine Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sinnlos. Die Politik habe aber mit dem Gesetz zum Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität dazu beitragen wollen. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle.
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Eigentümer einer Tiefgarage verbieten die Einfahrt für Flüssiggasfahrzeuge
Das Befahren von Tiefgaragen sorgt in Deutschland immer mal wieder für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer bei Verbotsschildern wie „Verbot für Einfahrt für gasbetriebene Fahrzeuge“, ob auch CNG-Fahrzeuge davon betroffen sind. Grundsätzlich gilt: Sie können in Deutschland mit einem CNG-Fahrzeug in jede Tiefgarage fahren. Gesetzlich geregelt wird dies in der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Danach können CNG-Fahrzeuge Parkhäuser ohne Einschränkungen nutzen. Allerdings sind LPG-Fahrzeuge teilweise nur unter Auflagen zugelassen. Quelle: https://www.gibgas.de/
Darf man generell mit Gasautos in Tiefgaragen in Einkaufscenter oder Flughäfen fahren?
Meist ja. Es hält sich zwar hartnäckig das Gerücht, dass Gasautos in Tiefgaragen verboten sind, doch schon 1988 wurde dieses Verbot für Flüssiggas-Autos mit der „Mustergaragenverordnung“ in fast allen Bundesländern aufgehoben. Allerdings kann ein privater Tiefgaragen-Besitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Einfahrt untersagen. „Wenn das Verbotsschild für Gasautos vor der Einfahrt steht, muss man halt draußen bleiben“, so ein ADAC-Experte. Bei Erdgas-Autos gibt es eh kaum Probleme, weil dieses Gas nicht so leicht entzündlich ist.
Gibt es in Sachen Sicherheit Unterschiede zwischen Erdgas und Flüssiggas?
Ja. Das liegt an den physikalischen Eigenschaften: Erdgas ist leichter als Luft und verteilt sich deshalb schnell, ohne dass ein brennbares Luft-Gasgemisch entsteht. Autogas-Tanks sind in Sachen Sicherheit mit Benzin- und Dieseltanks vergleichbar, denn Autogas ist schwerer als Luft und kann sich beim Austreten am Boden sammeln. Beide Systeme haben aber laut ADAC eines gemeinsam: ein Sicherheitsventil, das bei starker Erhitzung dafür sorgt, dass Gas kontrolliert abgelassen wird. E-Parkplätze: Wer darf und wer darf nicht parken. Quelle: Bussgeldkatalog ORG
Autogas (LPG), das anders als Erdgas (CNG) in flüssiger Form getankt wird, ist in Deutschland beliebter, weil es deutlich mehr Tankstellen gibt.
Quelle: youtube
Paketzusteller rechnen in naher Zukunft mit Anstieg der Transportkapazitäten
Campingwagen als Dauerparker auf öffentlichen Straßen unerwünscht
Autonome Lade-Roboter bald auch auf Parkplätzen, in Parkhäusern sowie in Tiefgaragen?