In Deutschland laufen mehrere Zivilverfahren, in denen Klägerinnen und Kläger mögliche Impfschäden geltend machen. Vertreten werden sie unter anderem von der Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich, die bundesweit Mandantinnen und Mandanten in entsprechenden Verfahren betreut. Die Klagen richten sich gegen verschiedene Beteiligte, darunter auch BioNTech als Hersteller des mRNA‑Impfstoffs.
Prozedurale Schritte in laufenden Verfahren
In einem Verfahren vor dem Landgericht Aurich wurde BioNTech verpflichtet, schriftliche Auskünfte zu einer Reihe von Fragen zu erteilen. Der Beschluss dient der Sachverhaltsaufklärung und ist ein üblicher Bestandteil komplexer Produkthaftungsverfahren.

Ein solcher Auskunftsbeschluss stellt keine Vorentscheidung über die Haftung dar und enthält keine Bewertung medizinischer oder wissenschaftlicher Fragen. Er ermöglicht dem Gericht lediglich, den Sachverhalt weiter zu prüfen.
Kein rechtskräftiges Urteil über Haftung
Aktuell liegt kein Urteil vor, das BioNTech zu Schadensersatz verpflichtet oder eine Haftung feststellt.
Die Hauptsacheverfahren befinden sich weiterhin in der gerichtlichen Prüfung. Aussagen über den Ausgang sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Öffentliche Kommunikation der Kanzlei
Rogert & Ulbrich informiert regelmäßig über den Stand der Verfahren. Diese Mitteilungen geben die Sicht der Kanzlei wieder und ersetzen keine gerichtlichen Bewertungen.
Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen aus Gerichts- und Kanzleiregistern.
Einordnung
Die laufenden Verfahren zeigen, dass Gerichte in Einzelfällen weitere Aufklärung anordnen. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass bislang keine gerichtliche Entscheidung über eine Haftung des Herstellers vorliegt. Die Verfahren werden in den kommenden Monaten und Jahren weitergeführt.
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