Urteil: Es gibt kein falsches Finanzamt für die Abgabe von Steuererklärungen

Dass auch Profis wie der Chef des frühere Chef des Sparkassen- und Giroverbandes Probleme mit der Steuererklärung bekommen können, hat „normale“ Steuerzahler sicher erfreut. Interessant ist auch die Tatsache, dass eine auf den letzten Drücker abgegebene Erklärung sogar beim falschen Finanzamt eingeworfen werden darf. Das entschied jetzt das Finanzgericht. Datenschutzgesetzte und informelle Selbstbestimmung

(TRD/WID) Das war passiert: Die Kläger warfen im verhandelten Fall ihre Steuererklärungen 2009 am 31.12.2013 gegen 20 Uhr bei einem nicht zuständigen Finanzamt ein. Die Grundrente kommt und wer hat was davon?
Die zuständige Behörde lehnte daraufhin eine Veranlagung ab. Begründung: Die Erklärung sei bei ihr erst 2014 eingegangen – also zu spät. Das Gericht gab der Klage statt und verpflichtete das Finanzamt, die Veranlagung für 2009 durchzuführen, so die Rechtschutz-Experten einer Versicherung Denn es sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass ein Veranlagungsantrag ausschließlich beim zuständigen Finanzamt eingehen müsse (FG Köln, Az.: 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14). Fingerabdruck im deutschen Personalausweis
Exklusiv-Angebot: Interne Verlinkung von Beiträgen und Videos nach Prüfung möglich
Studie: Digitalisierung und die Skepsis der deutschen Bevölkerung
Datenschutzgesetzte und informelle Selbstbestimmung verhindern Vatersuche
Bildungsanbieter analysiert Städte auf die Nachhaltigkeit des Verkehrs
Mietpreis in den Metropolen in zehn Jahren teilweise verdoppelt
Materndienst und Pressedienste werden oft für die gezielte Kommunikation eingesetzt
Zentralheizung oder Fernwärme? Das ist inzwischen für viele Verbraucher die Frage