Die Impfpflicht für Masern besteht seit Frühjahr 2021

Eine Impfung kann Leben retten. © Whitesession / pixabay.com / TRD Medizin und Gesundheit
Eine Impfung kann Leben retten. © Whitesession / pixabay.com / TRD Medizin und Gesundheit

(TRD/MP) Ein heißes Eisen ist vom Tisch: Nach langem und intensivem Streit hat der Bundestag jetzt die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Sie gilt unter anderem in Kitas und Schulen. „Masernschutz ist Kinderschutz“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Von der Kita können die Kinder ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht allerdings nicht. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.

Mitarbeiter in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen können dort nicht mehr arbeiten, wenn sie die Impfung verweigern. Ausnahmen gelten für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und Menschen, die Impfungen nicht vertragen.

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Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die schwere Gehirnentzündungen oder sogar den Tod zur Folge haben kann. Medikamente zur Behandlung gibt es nicht, so dass die Impfung die einzige Schutzmöglichkeit ist.
Für die Immunisierung sind zwei Impfungen nötig. Empfohlen werden sie zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. Durch die erste Impfung wird bei 90 bis 95 Prozent der Kinder ein Schutz erreicht; die restlichen fünf bis zehn Prozent sollen durch die zweite Impfung geschützt werden.

In Deutschland sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 92 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Ein Gesamtschutz der Bevölkerung wird bei einer Quote von 95 Prozent angenommen, berichtet tagesschau.de.

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