(TRD/MID)Die Sonne geht auf und die Straßen sind leer – ein Traum für jeden Autofahrer. Doch plötzlich: Ein Wildtier springt vor das Auto. Allein 2015 ereignete sich dies durchschnittlich alle zwei Minuten. Versicherer zahlten pro Schadensfall im Schnitt 2.485 Euro, der Gesamtschaden belief sich auf über 653 Millionen Euro – ein Anstieg um 14 Prozent. Schäden am eigenen Fahrzeug durch Haarwild werden von der Teilkaskoversicherung gedeckt.
Was geschieht aber Sekunden nach dem Unfall? Müssen Autofahrer das verletzte Tier von der Straße räumen und die Kosten tragen? Das Verwaltungsgericht Hannover entschied im Urteil Az.: 7 A 5245/16 klar: Nein. In Niedersachsen erhielten Autofahrer, die mit Wild kollidierten, Kostenbescheide von den Behörden, die Straßenverunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Da dies unterblieb, wurden die Kostenbescheide verschickt. Da verendetes Wild in den Bereich des Jagdrechts fällt, sind die Vorschriften zur Straßenreinigung keine geeignete Rechtsgrundlage.
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