Bunker aus dem zweiten Weltkrieg im Garten entdeckt
(TRD/WID) Beim Haus- und Grundstückskauf gibt es manchmal gute Überraschungen, manchmal schlechte. Aber: Der Verkäufer muss für vorhandene Mängel haften, wenn er diese bei der Transaktion vorsätzlich verschwiegen hat. Das heißt jedoch im Umkehrschluss, dass bei vorher nicht bekannten Mängeln auch keine Haftung übernommen werden muss. Ein Grundstücks-Käufer fand in seinem neuen Garten einen alten Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg. Die aufwändige Entfernung erhöhte so die Kosten für die Nutzung des Grundstücks. Ursprünglich, so die Beschwerde des Käufers, die er vor Gericht vorbrachte, war vor dem Kauf nur die Rede von einem Kartoffelkeller gewesen, der leicht zu beseitigen sei.
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Photo by stock.adobe.com/ TRD Recht und Billig
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