• 19. April 2024 9:52

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Hauseigentümer müssen die Fassaden von Gebäuden in Schuss halten, sodass von ihnen keine Gefahr für Passanten ausgeht. © ahundt / pixabay.com / TRD Bauen und Wohnen

(TRD/WID) – Auch an Gebäuden nagt der Zahn der Zeit. Deshalb ist es Aufgabe der Eigentümer, Gebäudefassaden in einem ordentlichen Zustand zu halten, damit keine Gefahr von ihnen ausgeht. „Schnee, Eis, Wind und wechselnde Temperaturen wirken ständig auf die Konstruktion ein. Das führt zu einer Schadensanfälligkeit“, sagt Rainer Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland. Im schlimmsten Fall könne es zu herabfallenden Fassadenplatten kommen. Zwar gibt es keine Verordnung, die den Besitzer zwingt, regelmäßig seine Fassade zu überprüfen. Allerdings haftet er, wenn etwas passiert.

Schäden treten häufig durch Verformung aufgrund der Materialeigenschaft und fehlerhafte Montage auf. Außerdem kann es zu Rissen oder durch Frost bedingte Abplatzungen kommen. Auch unplanmäßige, nachträglich angebrachte Vordächer oder Reklametafeln können zu Schäden führen. Festgestellte Schäden sollten fachlich bewertet und dokumentiert werden. Experten empfehlen, das Bauwerk alle zwei bis drei Jahre zu besichtigen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein Sachverständiger nach Schäden schauen. Und alle 12 bis 15 Jahre empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes maßgebende Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. Sachverständigenorganisationen  bieten solche regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von Bauwerken gemäß der VDI 6200 an. Eigentümer kommen so ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und senken das Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.

Wichtig: Nach Unwettern, Sturmereignissen oder Brand rät der TÜV dringend, die Fassade außerplanmäßig zu überprüfen. Besonders in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf Verkehrswegen sollten Besitzer darauf stets ein Auge haben und beschädigte Fassadenplatten sofort austauschen.

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