Fahrrad-Diebstahl ist in Deutschland weit verbreitet: Neben einer guten Sicherung des Drahtesels, schützt eine Versicher rung vor den Folgen. Foto ©DVR/TRDmobi

(TRD/MID)  E-Bikes und Pedelecs haben einen gewaltigen Boom ausgelöst. Doch viele Nutzer wissen über die genaue Zuordnung der Drahtesel mit eingebautem Rückenwind und deren rechtlichen Folgen nicht Bescheid. Wie schaut es zum Beispiel mit dem Thema „Alkohol am Lenker“ aus?Während die Promillegrenze einer „alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit“ bei Radfahrern bei 1,6 Promille liegt, ist ein Kraftfahrzeugführer bereits bei 1,1 Promille dran – auch wenn nichts passiert ist. Weil nur Pedelecs den Fahrenden ausschließlich dann unterstützen, wenn er auch selbst in die Pedale tritt, gelten Pedelec-Piloten als Radfahrer. Anders schaut es bei den E-Bikes aus, die auch ohne Zuarbeit des Menschen am Lenker fahren können. Und auch die sogenannten „S-Pedelecs“, die bis 45 km/h elektrisch unterstützt werden, gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge.

Neuigkeiten aus der Fahrradwelt mit Elektroantrieb

Wer keinen Autoführerschein hat, muss für ein bis zu 25 km/h schnelles E-Bike eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen können. Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt lediglich einen Personalausweis. Für das S-Pedelec ist wegen der höheren möglichen Geschwindigkeit eine Fahrerlaubnis der Klasse M nötig, ebenso für E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren. E-Bikes und S-Pedelecs müssen dazu auch noch versichert und mit einem Kennzeichen versehen werden.

Sowohl beim E-Bike als auch beim Pedelec ist eine Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter vorgeschrieben. „Eine Helmpflicht besteht je nach Höchstgeschwindigkeit und Fahrzeugtyp ebenfalls“, betonen Rechtschutz-Experten. Auf Radwegen dürfen E-Bikes und S-Pedelecs nicht fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku, weil die Qualifizierung als Kraftfahrzeug nicht mit dem Ausfall des Antriebs endet. Bis zu 25 km/h schnelle E-Bikes dürfen allerdings im Stadtbereich und außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen, wenn die für Mofas freigegeben sind.

Künstliche Intelligenz im Einsatz bei der Verkehrsplanung

Höherer Zweck macht Unternehmen attraktiver

Wie unterscheiden sich E-Bikes von Pedelecs

Zu viel Alkohol getrunken? Dann nehme ich einfach das Fahrrad

Bayerischer Autobauer präsentiert elektrisches Lastenfahrrad

Online-Casino Verluste aus Online Glücksspiel zurückfordern

Stromverbraucher aus aller Welt vereinigt euch!

Die neue vielseitige Hausheizung aus dem Hightech-Klimalabor

Wie Energie im Knappheitsfall intelligent rationiert werden kann

Mit einem E-Bike zum Arbeitsplatz unterwegs

Nachrichten rund um das Fahrrad

Ob Deutsche Prominenz oder internationaler Superstar, sie alle schwören auf den leckeren Trinkbrei

Allergiker neigen zu Stress und sexuell übertragbare Krankheiten nehmen zu

Mit organisierter Digitalität zu mehr Effizienz auf Dienstreisen

Motivation und Bewegung sind positiv für die Gesundheit

Die Eltern sind die Sponsoren ihrer Kinder

Mehr Rückenwind für Radler zum Nachrüsten

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

https://trd-pressedienst.com/datenschutzerklaerung/