Die Bordelle sind überall laut „BILD“ dicht, 41 000 Sexarbeiterinnen sind ohne Einkommen. Viele finden einen neuen, gefährlichen Weg, um Geld zu verdienen.
(TRD/BNP) Prostituierte dürften in Niedersachsen seit September 2020 wieder ihrem Gewerbe nachgehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte die Regelungen der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Prostitution außer Vollzug gesetzt. Das Gericht entschied, dass auch für Bordelle und die Straßenprostitution die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen anzuwenden seien, wie sie etwa auch für Kosmetikstudios und Frisöre gelten.
Die bisher angeordnete Schließung der Prostitutionsstätten sei nicht verhältnismäßig, so das Gericht. Damit werde das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsfreiheit eingeschränkt. Die Landesregierung in Hannover ließ verlautbaren, dass sie die Entscheidung des OVG zur Kenntnis nehmen werde. Regierungssprecher Oliver Grimm verweist darauf, dass die Auflagen des Paragraphen 8 der aktuellen Corona-Verordnung ausdrücklich auch für Dienstleistende im Prostitutions-Gewerbe gelten sollte. Dazu zähle insbesondere die Pflicht zur Dokumentation der persönlichen Daten der Kunden sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
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