Prepaidkarten dürfen nur mit Ausweis freigeschaltet werden
In Deutschland müssen Kunden seit dem 1. Juli 2017 beim Kauf ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, damit die Karte aktiviert wird. Ursprung dieser Regelung ist das Juni 2016 verabschiedete Anti-Terror-Gesetz. Photo by Anete Lusina on Pexels.com /TRD digital

Die Zeiten, in denen in der Bundesrepublick mit Prepaidkarten ohne eindeutige Identifizierung gleich lostelefoniert werden kann, sind vorbei. In Deutschland müssen Kunden seit dem 1. Juli 2017 beim Kauf ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, damit die Karte aktiviert wird.

 

Smartcard
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Unter dem Deckmantel von mehr Sicherheit werden künftig Prepaid-SIM-Karten nur noch nach einer Identitätsprüfung des Kunden freigeschaltet. © TRD Pressedienst / PublicDomainPictures / Pixabay.com / CC0

(TRD/CID) Die Zeiten, in denen mit Prepaidkarten ohne eindeutige Identifizierung gleich lostelefoniert werden kann, sind vorbei. In Deutschland müssen Kunden seit dem 1. Juli 2017 beim Kauf ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, damit die Karte aktiviert wird. Ursprung dieser Regelung ist das Juni 2016 verabschiedete Anti-Terror-Gesetz. Der vorgelegte Ausweis muss demzufolge vom Telekommunikations-Dienstleister überprüft werden. Vor einer erfolgreichen Prüfung soll keine SIM-Karte mehr freigeschaltet werden.Die Anbieter prüfen jetzt verschiedene Methoden zur Identitätsprüfung. „Telefónica Deutschland hat bekanntgegeben, wie sie mit der gesetzlichen Regelung umgeht: Die Kunden sollen die Möglichkeit bekommen, sich online per Video-Ident auszuweisen“, erklärt Markus Weidner vom Onlinemagazin teltarif.de. „In den o2-Shops bleibt alles wie bisher – hier werden die persönlichen Kunden-Daten von den Mitarbeitern erfasst.

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