Nur 46 Prozent der Autofahrer in Deutschland geben in einer aktuellen forsa‑Umfrage im Auftrag eines Versicherers an, beim nächsten Fahrzeugkauf in einen Auffahr‑Warner oder Notbrems‑Assistenten investieren zu wollen.
Damit bleibt die Bereitschaft, in lebensrettende Assistenzsysteme zu investieren, weiterhin überraschend niedrig – obwohl moderne Notbrems‑Assistenten laut Unfallforschung bis zu vier von zehn Auffahrunfällen verhindern könnten.
Mehr Markt oder mehr Staat?
Das geringe Interesse an der Technik stellt Behörden, Politik und Verkehrssicherheitsorganisationen vor eine klare Frage:
Reicht der Markt – oder braucht es eine gesetzliche Pflicht?
Die Argumentation erinnert an frühere Debatten:
Notbrems‑Assistenten: Mehrheit der Autofahrer bleibt 2023 zurückhaltend
Verkehrssicherheitsreport 2024: Flexible vs. starre Sperrpfosten im Crashtest
Alle drei Systeme wurden erst durch gesetzliche Vorgaben zum Standard und haben seitdem Millionen Unfälle entschärft oder verhindert.
Notbrems‑Assistenten wirken einer der häufigsten Unfallursachen entgegen: Unaufmerksamkeit.
Ob Ablenkung durch Smartphone, Müdigkeit oder dichter Stadtverkehr – das System erkennt Hindernisse schneller als der Mensch und kann im Ernstfall automatisch bremsen.
Warum viele Autofahrer trotzdem zögern
Die Umfrage zeigt mehrere Gründe für die Zurückhaltung:
Kosten: Viele Käufer priorisieren Komfort‑ oder Designoptionen.
Unkenntnis: Ein Teil der Befragten weiß nicht, wie effektiv moderne Systeme arbeiten.
Misstrauen: Einige Fahrer verlassen sich lieber auf die eigene Reaktion.
Fehleinschätzung: Viele glauben, dass Auffahrunfälle „anderen passieren“.
Dabei zeigen reale Unfallzahlen, dass Auffahrkollisionen zu den häufigsten Crash‑Szenarien gehören – besonders im Stadtverkehr und auf Autobahnen.
Fazit: Sicherheitstechnik wirkt – aber sie muss auch gekauft werden
Die Datenlage ist eindeutig: Notbrems‑Assistenten retten Leben.
Doch solange weniger als die Hälfte der Autofahrer bereit ist, in diese Technik zu investieren, bleibt die Frage nach einer gesetzlichen Pflicht auf dem Tisch.
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