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"Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten", sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. Photo by Towfiqu barbhuiya on Pexels.com / TRD Wirtschaft und Soziales.

(TRD/WID) Dieses Urteil hat Grundsatz-Charakter: Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden. Entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis wurden gleichzeitig für unzulässig erklärt.

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Das Gericht verpflichtete das Kreditinstitut in dem noch nicht rechtskräftigen Urteilsspruch, allen betroffenen Kunden die unrechtmäßig erhobenen Beträge zu erstatten. Der vzbv möchte die Zulässigkeit solcher Entgelte grundsätzlich klären lassen und hat deshalb an unterschiedlichen Gerichtsstandorten Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben. Das Urteil aus Berlin ist die erste Entscheidung dazu.

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„Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Erfreulich ist auch, dass das Gericht die Bank dazu verpflichtet hat, alle zu Unrecht kassierten Beträge zurück zu zahlen.“

Werde das Urteil rechtskräftig, müssten die Kunden der Sparda-Bank ihre Ansprüche nicht selbst geltend machen.

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