(TRD/MID) – Und täglich grüßt das Diesel-Durcheinander. Nach einem aktuellen Urteil des EU-Gerichts ist die „Lockerung“ der Stickoxid-Grenzwerte für Euro-6-Diesel nach der Einführung neuer Auto-Abgastests unzulässig. Auch neuen Diesel-Fahrzeugen könnten nun Fahrverbote drohen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf ihrer Online-Seite.
„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Städte dann auch für Euro-6-Diesel Fahrverbote aussprechen könnten“, wird Stefan Bratzel Direktor des Center of Automotive Management (CAM) von Spiegel-Online zitiert. Und das verschärfe die Diesel-Problematik weiter. „Ich sehe das Problem, dass dadurch die Unsicherheit der Dieselfahrer weiter zunehmen wird“, so Bratzel.
Laut Euro-6-Regelwerk ist ein Höchstwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer vorgeschrieben. Diese Marke darf aber laut EU-Kommission überschritten werden. Dadurch wird den Autobauern durch die Hintertür noch eine Übergangsfrist gewährt.
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Seit dem 1. September 2018 dürfen nur noch Fahrzeuge nach dem neuen Testverfahren WLTP zugelassen werden. Hinzu kommen Schadstoff-Emissionsmessungen auf der Straße, die sogenannten „Real Driving Emissions“ (RDE). Dieses Verfahren soll vermeiden, dass die Autos zwar auf dem Testprüfstand die kritischen Stickoxid-Grenzwerte einhalten, diese aber auf der Straße stark überschreiten.
Fazit: Bis das letzte Wort in der Diesel-Debatte gesprochen ist, gibt es vermutlich längst keine Selbstzünder mehr in den Produktionshallen der meisten Autobauer.
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