Seit dem 25. Mai 2018 gelten im gesamten EU-Rechtsraum neue Datenschutzregeln. Damit sollen vor allem die Rechte der Verbraucher gestärkt werden, heißt es. Und was noch?
(TRD/CID) Die neuen Regeln betreffen Verbraucher, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden – sei es beim Arzt, Online-Shopping, im sozialen Netzwerk oder offline bei der Bank und der Versicherung.
Um einen fairen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen, erhält beispielsweise die Einwilligung in die Datenverarbeitung mehr Gewicht. Zudem werden europaweit einheitliche Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch geschaffen. Verstöße gegen die neuen Regeln können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden.
„Verbraucher gehören zu den Gewinnern des neuen Datenschutzrechts“, sagt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins Digitale Gesellschaft. Der Verein hat mit Förderung des BMJV ein Informationsportal entwickelt, das Verbrauchern Materialien zu ihren Rechten und konkrete Hilfestellungen zur Anwendung und Durchsetzung dieser Rechte bietet.
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